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Vorlage - 2022/046  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
10.06.2022 
SI/2022/102 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Mit Datum vom 08.06.2021 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 09.06.2021. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.06.2021 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

 

Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 GO NRW und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2020.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 09.05.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen Zweckverband zum 31.12.2020 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der Fassung des Prüfberichtes vom 09.05.2022 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 40.991,81 € gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 13.902,74 € zuzuführen ist. Der Restbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 27.089,07 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personalkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Rechnungsprüfung sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2022-046_Prüfungsbericht 2020 elektronische Kopie gezeichnet mit Anlagen komplett (850 KB)