Bürgerinformationssystem
Sachlage:
Zuständig für die konkret-personelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung sind gem. § 5 (2) der Verbandssatzung die Verbandsmitglieder.
Das Verbandsmitglied Kreis Düren hat mit Schreiben vom 23.05.2022 (s. Anlage 1) der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll:
Das Verbandsmitglied Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 08.04.2022 (s. Anlage 2) der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll:
Künftiges ordentliches Mitglied: Manfred Manheller
Künftiges stellvertretendes Mitglied: George Tulbure
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 2
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