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Sachlage: Entsprechend § 10 (2) der Satzung der Region Aachen führt der Verbandsvorsteher die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Dabei wird der Verbandsvorsteher durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die durch eine hauptamtliche Geschäftsführung geleitet wird. Der Arbeitsvertrag der derzeitigen Geschäftsführerin der Region Aachen, Frau Prof. Dr. Christiane Vaeßen, endet mit Wirkung zum 31.07.2023. Da Frau Prof. Dr. Vaeßen aufgrund des Erreichens der Altersgrenze für die Aufgaben der Geschäftsführung nicht mehr zur Verfügung stehen wird, besteht die Notwendigkeit der Neubesetzung der Geschäftsführungsposition der Region Aachen zur Mitte des Jahres 2023. Aus den genannten Gründen soll die Neubesetzung durch eine noch einzurichtende Findungskommission erfolgen, in der ein ordnungsgemäßes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren durchgeführt wird. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt – deshalb sollte es frühzeitig eingeleitet werden. Der Verbandsvorsteher wird dabei von der derzeitigen Geschäftsführerin unterstützt.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Stephan Pusch, mit der Einrichtung einer Findungskommission zur Neubesetzung der Geschäftsführung der Region Aachen.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Zurzeit nicht abzusehen
Anlage/n: keine
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