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Sachlage: Sachstand Interessenbekundungsverfahren Regionalagenturen Da der aktuelle Förderzeitraum für die Regionalagentur am 30.06.2022 endet hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) zu einem Interessenbekundungsverfahren zur Weiterförderung der Regionalagenturen aufgerufen. Die Region Aachen Zweckverband zur Einreichungsfrist am 14.01.2022 die Dokumente für das Interessenbekundungsverfahren der Regionalagentur beim MAGS NRW eingereicht. Gefördert werden zu gleichen Teilen Ausgaben zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Lan-des Nordrhein-Westfalen für Ansätze, Vorhaben und Programme in den Regionen Nordrhein-Westfalens, die nicht der Umsetzung des ESF-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden sowie Ausgaben für die unterstützende Beratung und Koordination zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Projekte und Programme des Landes in den Regionen Nordrhein-Westfalens. Die Regionalagentur fungiert dabei als Schnittstelle zwischen der ESF- und kofinanzierter Arbeitspolitik des Landes NRW sowie der nicht ESF-finanzierten Arbeitspolitik und den zahlreichen Akteuren in der Region. Die Förderung der 2,5 Vollzeitäquivalente wird zu 50% im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie und zu 50% aus der Förderrichtlinie Technische Hilfe finanziert. Der Durchführungszeitraum ist auf max. 24 Monate begrenzt. Er beginnt am 01.07.2022 und endet am 30.06.2024.
Sachstand Interessenbekundungsverfahren Ausbildungsprogramm NRW 2022 Am 30.12.2021 endete die Einreichungsfrist für Interessenbekundungen (IB) für den 5. Durchgang des Ausbildungsprogramms NRW 2022 in der Förderphase 2021-2027 (Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 29.11.21). Das Programm wurde 2018 zum Ausgleich der regionalen und lokalen Unterschiede durch die Landesregierung implementiert. Die Förderung von rund 1.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen erfolgt in Gebietskörperschaften von NRW, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt (Bewerber-Stellen-Relation < 1,08). Für den Kreis Düren sind im Durchführungsjahr
2022 insgesamt 36 Plätze vorgesehen, für den Kreis Euskirchen 12 und für den Kreis Heinsberg 24 (StädteRegion Aachen: 0). Für die drei genannten Gebietskörperschaften sind insgesamt sieben Interessenbekundungen eingegangen:
Eine Stellungnahme zur regionalen Einschätzung der Trägerkonzepte erfolgte bis zum 21.01.2022 durch die Regionalagentur Region Aachen und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) in enger Abstimmung mit den regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern und Kommunalen Koordinierungsstellen. Das MAGS entscheidet über die Interessenbekundungen. Die Auswahl der Träger und der Versand der Informationsschreiben zur Trägerauswahl durch die ESF-Verwaltungsbehörde erfolgt bis zum 15.04.2022. Der 5. Durchgang des Programms startet am 01.05.2022.
Sachstand Interessensbekundungsverfahren Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP) Der Aufruf des MAGS vom 8. September 2021 zur Einreichung von Interessenbekundungen für Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP) bis zum 30.09.2021 ist beendet. Nach dem Aufruf erfolgte die Begleitung und fachliche Bewertung der eingereichten Konzepte durch die Regionalagentur Region Aachen bis zum 04.10.2021 und anschließende Stellungnahme von G.I.B. (bis 17.10.2021) und MAGS (bis 20.10.2021). Nach Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Einzelprojekte (AGE) zum 03.12.2021 erfolgte bis 07.12.2021 die Auswahl der Träger und deren Information. Anschließend war bis zum 31.12.2021 die Antragstellung an die Bewilligungsbehörde möglich. Der Trägerverbund aus Sozialwerk Aachener Christen e.V. für die StädteRegion Aachen, dem Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW e.V.) für den Nordkreis der StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg sowie der DEKRA Akademie GmbH für den Kreis Euskirchen und Kreis Düren ist bestätigt worden. Weitere Bewerber gab es nicht. Für die Region sind ab dem 01.01.2022 38 Plätze im Programm TEP zu vergeben. Insgesamt gibt es aktuell noch 13 freie Plätze in den TEP-Gruppen für die Region (Stand 07.02.2022).
Sachstand Ausbildung im Verbund: neue Förderphase ab 1.1.2022 ohne IB-Verfahren Auch in der ESF-Förderphase 2021-2027 werden wieder kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die sich für eine Ausbildung im Verbund zusammenfinden. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei der Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen im Verbundmodell. In kleinen und mittleren Unternehmen, die ohne den Ausbildungsverbund nicht ausbilden dürften, wird die Ausbildungsvergütung für eine Ausbildung in Vollzeit mit 250 Euro pro Monat gefördert. Pro Auszubildende oder Auszubildenden in Teilzeit wird ein Festbetrag von 145 Euro pro Monat gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate. Verbünde können nicht nur zwischen Betrieben, sondern auch zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister geschlossen werden.
Ergebnisse Interessensverfahren Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) Das Förderprogramm Perspektiven im Erwerbsleben (PiE), früher Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE), bietet Ratsuchenden ein bis zu neunstündiges kostenloses Coaching zu beruflichen Anliegen an. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Mit dem IB-Verfahren im September wurde die Zahl der Beratungsstellen in den meisten Gebietskörperschaften, bis auf Aachen und die Städteregion, verdoppelt. Berechnungsgrundlage für die Zahl der Beratungsstellen war die Anzahl der Arbeitssuchenden in einer Gebietskörperschaft. Folgende Beratungsstellen wurden für den Förderzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 bewilligt: Stadt Aachen und Städteregion
Kreis Heinsberg
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Sachstand Projektbüro Arbeit und Beschäftigung (PAB) Das Projektbüro Arbeit und Beschäftigung (PAB) ist ein landespolitisches Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinie Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK), für das der Ausschuss am 01.06.2021 die regionale Empfehlung erteilte. Der Region Aachen Zweckverband stellte am 23.11.2021 sowohl den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch den Kofinanzierungsantrag im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Köln. Aufgrund der personellen Unterausstattung und der Überlastung des BAFA ist vor April nicht mit einer Entscheidung des BAFA zu rechnen.
Sachstand REACT-EU Zwischenzeitlich wurden alle Projektideen im Rahmen von REACT-EU aus der Region Aachen durch die AG Einzelprojekte des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bewertet. Das Projekt DISC (Digitalisierung, Integration, Sprachförderung, Coaching) wurde aufgefordert, Nachbesserungen an der Projektskizze vorzunehmen. Der Projektträger KiBF e.V. teilte am 04.01.2022 mit, dass die Projektidee nicht weiterverfolgt werden soll. Die Projektideen der low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH (Teilnehmer-Admin), des Sozialwerks Aachener Christen und Picco Bella e.V. (Co-working-area Aachen) sowie der MAT & T GmbH (Unterstützung der Berufseinstiegsqualifizierung in der Altenpflege) wurden durch die AG Einzelprojekte negativ beschieden und nicht zur Förderung empfohlen.
Weiterbildungsförderung von Personen mit niedrigen Einkommen entfällt bis Mitte 2022 Seit Anfang 2022 ist das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes beendet. Genauso wie der Bildungscheck NRW wurde die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Deshalb gab es die Unterscheidung der Förderungsprogramme u.a. nach Einkommen. Die Bildungsprämie unterstützte Berufstätige mit niedrigen steuerlichen Einkommen mit bis zu 500 Euro bei individuellen beruflichen Weiterbildungswünschen. Die ähnliche, weiterhin geltende Förderung mit dem individuellen Bildungsscheck hat andere Einkommensgrenzen. Es wird voraussichtlich bis Sommer 2022 dauern, bis die Regelungen für die Bildungsscheck-Förderung geändert werden können. Erst dann bekommen auch
Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen wieder ihre persönlichen beruflichen Weiterbildungsvorhaben mittels dem individuellen Bildungsscheck gefördert. Die Regionalagentur Region Aachen empfiehlt diesen Kunden bei ihrem Arbeitgeber für eine Förderung durch den betrieblichen Bildungsscheck nachzufragen, bei dem es keine Einkommensgrenze gibt oder die Weiterbildung zu verschieben.
Veranstaltungen Der Digitale Elternabend zur Berufsorientierung ist ein Format, den die Partner*innen im regionalen Ausbildungskonsens auf Initiative der Regionalagentur seit Dezember 2021 umsetzen. Das für den 23.03.2022 geplante dritte Event dieser Reihe wird die Regionalagentur Region Aachen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Aachen – Düren umsetzen.
Weitere kommende Veranstaltungen inkl. digitale Unternehmenssprechtage, Personal im Fokus, Ausbildung in Teilzeit - Chance für Betriebe und Auszubildende: https://regionaachen.de/arbeit/regionalagentur/veranstaltungen/
Weiterführung der Zeitungskolumne Die Kolumne zu Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Bewerbung, die die Regionalagentur Region Aachen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Aachen-Düren für den Aachener Zeitungsverlag schreibt, wird weitergeführt. Unter dem neuen Titel „Fit für den Beruf“ erhalten Leser*innen in Zukunft im Wirtschaftsteil Tipps zum gesamten Spektrum beruflicher Themen. Zusätzlich gibt es jeweils Hinweise zu entsprechenden Veranstaltungen in der Region mit weiterführenden Informationen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt der Region Aachen sichergestellt
Anlage/n: keine
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