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Sachlage: Seit der Gründung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf im Jahre 2012 wurden prioritäre Handlungsfelder zur Steigerung und Verbesserung der Frauenerwerbstätigkeit in der Region Aachen definiert und während der Umsetzungsphase regional initiiert und implementiert. Mit dem Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf in der Region Aachen wurden und werden in einem regionalen Fachkräftebündnis aus Wirtschaftsförderungen und Kammern, Arbeitsagenturen und Jobcenter, Sozialpartnern, Hochschulen sowie der frauenpolitischen Infrastruktur konkrete Aktivitäten einer genderbezogenen Fachkräftesicherung umgesetzt und in der Region Aachen verankert. Dazu wurde auf bereits bestehende konzeptionelle Ansätze, Netzwerke sowie Kommunikationsstrukturen zurückgegriffen. Diese wurden und werden im Rahmen aufeinander aufbauender Projektphasen zur Erreichung der Ziele in den einzelnen Gebietskörperschaften strategisch weiterentwickelt, ausgebaut und koordiniert.
Das Team des Kompetenzzentrums Frau und Beruf unterstützt Frauen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Förderung weiblicher Karrieren und der Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen. Das auf Initiative des Kompetenzzentrums Frau und Beruf gegründete Kompetenznetzwerk Familienfreundliche Unternehmen Ihrer Region ist 2021 um 30 % gewachsen und hat aktuell 47 Mitglieder. Mehrere Unternehmen befinden sich im Beratungsprozess und streben eine Mitgliedschaft an. Zum 30.04.2022 endet der Durchführungszeitraum des Kompetenzzentrums Frau und Beruf. In einem Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW vom 01.12.2021 wurde den Trägern eine Option auf kostenneutrale Verlängerung um max. 6 Monate in Aussicht gestellt. Der Region Aachen Zweckverband hat am 13.01.2022 einen Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung bis zum 31.10.2022 gestellt. Dies konnte möglich gemacht werden durch die Reduzierung der Mitarbeitenden von derzeit 3,78 auf 2,36 VZÄ. Des Weiteren wurde die Prüfung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns beantragt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Realisierung der geplanten Aktivitäten im Verlängerungszeitraum rechtzeitig organisiert und diesbezügliche Vergaben, Aufträge angefragt und umgesetzt werden können – siehe beigefügtem Meilensteinplan. Mit der kostenneutralen Verlängerung möchte das Kompetenzzentrum Frau und Beruf die Gelegenheit nutzen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Region Aachen weiterhin darin zu unterstützen, familienfreundliche Maßnahmen zu implementieren und so als attraktiver Arbeitgeber, die Fachkräfte in der Region zu halten. Durch die innovativen Recruitingformate sollen weibliche Fachkräfte den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffen. Durch Corona oder das Hochwasser ausgefallene Formate sollen bis Oktober 2022 nachgeholt bzw. sehr erfolgreiche Formate erneut umgesetzt werden. Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf arbeitet dabei eng mit den Arbeitsmarktakteuren in der gesamten Region zusammen. Ab November 2022 wird es auf Wunsch des Ministeriums keine Kompetenzzentren Frau und Beruf mehr geben. Aus inoffiziellen Kreisen wurde berichtet, dass das Ministerium für 2022 keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung hat um eine Weiterführung zu ermöglichen. Als Grund wurde genannt, dass so viele Kompetenzzentren eine kostenneutrale Verlängerung beantragen, so dass die für dieses Jahr im Landeshaushalt NRW eingeplanten Gelder aufgebraucht sind. Im Hinblick auf Landtagswahlen im Mai ist eine lückenlose Anschlussfinanzierung des Themenfeldes Frau und Beruf fraglich, so dass weitere Personalstellen abgebaut werden müssen. Dies führt zu einem Know-how Verlust, der im Anschluss mühsam wieder aufgebaut werden muss. Die Region Aachen ist bemüht gemeinsam mit den Kompetenzzentren im Rheinischen Revier, im Rahmen des Strukturwandels einen Antrag Frauen und Strukturwandel zu stellen. Hierzu Siehe TOP 5 dieser Sitzung.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: Für die Laufzeitverlängerung wurde die Personalkapazität reduziert von 3,74 auf 2,36 VZÄ.
Finanzielle Auswirkungen: Die 6-monatige Laufzeitverlängerung führt zu Gesamtkosten in Höhe von 135.421,65 Euro. Diese Gesamtkosten können aus dem ursprünglichen bewilligtem Gesamtbudget gem. Zuwendungsbescheid vom 17.10.2019 finanziert werden, so dass es zu keiner Aufstockung der Bewilligungssumme kommt – siehe beigefügten Finanzplan. Der diesbezüglich von uns zu tragende Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent, dies entspricht 13.542,17 Euro, wird durch die Haushaltsmittel 2022 gedeckt.
Anlage/n: 1
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