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Sachlage: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 6 (5) der Satzung in Verbindung mit § 7 (4) der Geschäftsordnung des Region Aachen Zweckverband. Veranlassung Es wird auf die Erläuterungen in der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwesen. Die unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis und empfiehlt der Verbandsversammlung diese zu genehmigen.
Die Verbandsversammlung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich der Mitgliedschaft des Region Aachen Zweckverband im EFRE.NRW-Begleitausschuss 2021-2027.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen auf den Haushalt des Region Aachen Zweckverband
Anlage/n: 2 |
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