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Sachlage: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 6 (5) der Satzung in Verbindung mit § 7 (4) der Geschäftsordnung des Region Aachen Zweckverband. Veranlassung Es wird auf die Erläuterungen in der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung verwesen. Die unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung ist in Kopie beigefügt.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis und empfiehlt der Verbandsversammlung diese zu genehmigen.
Die Verbandsversammlung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich der Erweiterung des Gewerbegebietes in Wegberg, Rath-Anhoven.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Bearbeitung innerhalb der durch die Umlage finanzierten regionalen Koordinierungsaufgaben, keine weiteren Auswirkungen auf den Haushalt des Region Aachen Zweckverband
Anlage/n: 6
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