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Vorlage - 2021/070  

 
 
Betreff: Kooperationsprogramm Interreg VI-A Euregio Maas-Rhein (2021-2027)
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus Vorberatung
04.11.2021 
SI/2021/091 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur und Tourismus geändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Vorberatung
09.11.2021 
SI/2021/094 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion geändert beschlossen   
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Vorberatung
10.11.2021 
SI/2021/088 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
03.12.2021 
SI/2021/085 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

a)      Zeitplan zur Einreichung des Kooperationsprogramms

Die neue Programmperiode für das Programm Interreg Euregio Maas-Rhein für den Zeitraum 2021-2027 steht bevor. Das Kooperationsprogramm bildet die Grundlage für künftige grenzüberschreitende Projekte innerhalb der Euregio Maas-Rhein sowie einigen angrenzenden Gebieten. Für die Programmierung wurde Ende des Jahres 2019 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen 13 Programmpartnern und der Europäischen Kommission gegründet. In dieser wurden die inhaltliche und administrative Ausgestaltung des neuen Programms diskutiert, um einen möglichst breiten Konsens aller Programmpartner zu erzielen. Zusätzlich fanden zwei Veranstaltungen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit statt. Der im Juni 2021 vorliegende Entwurf (in englischer Sprache) wurde mit den Fraktionsvorsitzenden des Region Aachen Zweckverband diskutiert. Die dort gesammelten Anmerkungen wurden der Verwaltungsbehörde vorgelegt und von dieser in den Programmentwurf eingearbeitet.

 

Eine in die deutsche, niederländische und französische Sprache übersetzte Version des Programmentwurfs liegt nun erstmals vor und soll von allen 13 Programmpartnern bis zum 23. Dezember 2021 vorberaten, abgestimmt und bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Für den Region Aachen Zweckverband mit seinen Strukturen sieht der Zeitplan folgendermaßen aus:

Datum

 

22.10.2021

Zusendung der übersetzten Version des Programmentwurfs an die Programmpartner für ein regionales Feedback

Zusendung des Programmentwurfs an die Europäische Kommission für eine informelle Rückmeldung

04.11.2021

Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus

09.11.2021

Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräfte und Bildungs- und Wissensregion

10.11.2021

Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit

03.12.2021

Verbandsversammlung

23.12.2021

ckmeldung der regionalen Positionen an die Verwaltungsbehörde

12.01.2022

Diskussion des angepassten Programmentwurfs in der euregionalen Arbeitsgruppe 

18.01.2022

Finale übersetzte Version des Programms

08.02.2022

Fraktionsvorsitzendenrunde Genehmigung des finalen Programms

23.02.2022

High Level Meeting der Programmpartner zur Bewilligung des Programms

25.02.2022

Formale Einreichung bei der Europäischen Kommission

Juli 2022

Voraussichtliche Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission

Das Kooperationsprogramm enthält Informationen über den geographischen Kooperationsraum, die übergeordneten Ziele des Programms sowie konkrete Vorschläge für Aktivitäten und Zielgruppen. Weiterhin gibt es Aufschluss über die thematische Zuweisung der EFRE-Mittel, Indikatoren, geplante Kommunikationsmaßnahmen und die administrative Ausführung des Programms.

 

b)      Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Förderperiode

Die EU gibt mit den in der EFRE-Verordnung definierten politischen Zielen einen inhaltlichen Rahmen für alle Interreg Programme vor. Jedes Kooperationsprogramm setzt dabei durch die gezielte Auswahl von Zielen seine inhaltlichen Schwerpunkte - eine solche Fokussierung wird von der Europäischen Kommission gefordert. Das neue Interreg Programm der Euregio Maas-Rhein soll dabei die nachstehenden Ziele verfolgen:

 

1)      Innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel

  • Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten, Förderung von fortschrittlichen Technologien
  • Steigerung der Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU

 

2)      Grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und Anpassung an den Klimawandel

  • rderung erneuerbarer Energien
  • rderung der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz
  • rderung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft

 

3)      Sozialeres und inklusiveres Europa im Grenzgebiet

  • Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte
  • Verbesserung des Zugangs zu inklusiven und hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildungsangeboten
  • Sicherung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung
  • rderung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus in der wirtschaftlichen Entwicklung

 

4)      Eine bessere Governance in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

  • Verbesserung der Zusammenarbeit auf rechtlicher und administrativer Ebene, durch Kooperation von Verwaltungen, zivilgesellschaftlicher Organisationen oder anderen öffentlichen Einrichtungen
  • rderung von bürgernahen Mikroprojekten („People to People“)

 

Die oben genannten Ziele sind dabei oftmals inhaltlich miteinander verknüpft. Entsprechende Querbezüge werden in dem Programmentwurf über die Definition der folgenden gesellschaftlichen Herausforderungen gezogen, welche sich in den jeweiligen Zielen widerspiegeln: Industrieller Wandel, Grünere Gesellschaft, Gesündere Bürgerinnen und Bürger, Tourismus in einer Region mit großen Vorzügen und grenzenlos leben und arbeiten.

 

c)       Mittelausstattung

r die oben genannten Themen steht ein EFRE Budget von

125.677.890 Euro zur Verfügung (2014-2020: 96 Mio. Euro EFRE). Durch nationale Kofinanzierungen und Eigenmittel der Projektbegünstigten beläuft sich das gesamte Investitionsvolumen voraussichtlich auf rund 251 Mio. Euro. Daraus ergibt sich eine Steigerung von rund 31 Prozent im Vergleich zum aktuellen Programmbudget.

 

Im Folgenden die geplante Mittelverteilung auf die Politischen Ziele:

Politisches Ziel

EFRE Mittel

Prozentsatz

1) Innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel

41.349.210€

32,9%

2) Grünere Wirtschaft und Anpassung an den Klimawandel

38.451.814€

30,6%

3) Soziales und inklusiveres Europa

30.350.169€

24,15%

4) Bessere grenzüberschreitende Governance

7.304.779€

5,81%

Technische Hilfe

8.221.918€

6,54%

TOTAL

125.677.890€

100%

 

d)      Zuständige Behörden und Stellen

Die Verwaltungsbehörde sowie das Gemeinsame Sekretariat des Programms bleiben weiterhin bei der Provinz Limburg (NL) in Maastricht angesiedelt. Die zuständigen Behörden werden auch künftig mit den Regionalen Antennen aus Aachen, Eupen, Hasselt, Lüttich und Maastricht zusammenarbeiten, so dass eine effiziente Beratung vor Ort für die potentiellen Antragsteller und Begünstigten garantiert bleibt. Als Auditbehörde soll die Auditabteilung des niederländischen Finanzministeriums eingesetzt werden.

 

e)      Kooperationsraum

Der Kooperationsraum ist in der folgenden Karte abgebildet:

C:\Users\BaarsSt\AppData\Local\Microsoft\Windows\INetCache\Content.Word\Karte_Interreg_V-A_EMR_Gebiet.png

 

Zudem sollen im Rahmen des Prinzips der „Funktionalen Räume“ auch die Arrondissements Leuven, Huy und Waremme, die Region Zuidoost-Noord-Brabant sowie die Städte Düsseldorf, Duisburg, Koblenz und Trier mit potentiellen Projektpartnerschaften im Programmgebiet kooperieren.

 

Über den Prozess der Programmierung sowie die Inhalte des Entwurfs wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 


Beschlussempfehlung:

a)      Der Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus empfiehlt der Verbandsversammlung den regionalen Konsens zum vorgelegten Programmentwurf „Kooperationsprogramm Interreg VI-A Euregio Maas-Rhein“ zu erteilen.

b)      Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung den regionalen Konsens zum vorgelegten Programmentwurf „Kooperationsprogramm Interreg VI-A Euregio Maas-Rhein“ zu erteilen.

c)       Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung den regionalen Konsens zum vorgelegten Programmentwurf „Kooperationsprogramm Interreg VI-A Euregio Maas-Rhein“ zu erteilen.

d)      Die Verbandsversammlung erteilt den regionalen Konsens zum vorgelegten Programmentwurf „Kooperationsprogramm Interreg VI-A Euregio Maas-Rhein“.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt.

 


Anlage/n: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-070_Präsentation Programmentwurf 2021-2027 (1857 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2021-070_Programmentwurf Interreg EMR 2021-2027 (1737 KB)