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Vorlage - 2021/062  

 
 
Betreff: Anpassung der Entschädigungssatzung des Region Aachen Zweckverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Török, Bence
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
28.06.2021 
SI/2021/084 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Von den Fraktionsvorsitzenden des Region Aachen Zweckverband wurde angeregt, die Entschädigungssatzung im Rahmen der Neukonstituierung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten.

Die Regelungen zur Entschädigung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW i.V.m. § 45 GO NRW sind gem. § 6 (4) der Satzung des Region Aachen Zweckverband in einer separaten Entschädigungssatzung zu treffen. Die Änderung der Entschädigungssatzung wurde unter Beachtung der Entschädigungsverordnung des Landes NRW formuliert.

In der Anlage ist eine Synopse enthalten, welche die Änderungen der Entschädigungssatzung im Einzelnen kenntlich macht, sowie eine Reinschrift.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung genehmigt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entschädigungssatzung.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Insgesamt wurden seit dem Jahr 2015 durchschnittlich für die Organisation von Ausschusssitzungen, Verbandsversammlungen und Klausurtagungen der Fraktionen jährlich folgende Beträge aufgewendet:

Art der Aufwendung

Betrag in €/Jahr

Aufwand für das Sitzungsverwaltungssystem Allris (regio iT)

17.310

Raummieten für Sitzungen

5.500

Bewirtungskosten

4.000

Auslagenersatz und Verdienstausfall für politische Vertreter*innen

7.000

GESAMT

33.810

 

Eine finanzielle Ausweitung der Entschädigungssatzung hat Auswirkungen auf die Umlage zur Finanzierung des Verbandes. Im Einzelnen:

a)      Das pauschale Sitzungsgeld i.H.v. 21,20 Euro würde zu einem finanziellen jährlichen Mehrbedarf von rd. 8.200 Euro führen.

b)      Im Durchschnitt haben in der Vergangenheit rd. 15% der Verbandsversammlungsmitglieder Verdienstausfall geltend gemacht. Geht man davon aus, dass künftig alle Verbandsversammlungsmitglieder den Regelstundesatz geltend machen, führt dies zu einem finanziellen Mehrbedarf von rd. 20.000 Euro.

c)       Den Auslagenersatz hat in der Vergangenheit rund die Hälfte der Verbandsversammlungsmitglieder abgerufen. Sollten künftig alle Mitglieder ihre Fahrtkosten geltend machen, führt dies zu einem Mehraufwand von rd. 8.100 Euro.

 

Zur Umsetzung der neuen Entschädigungssatzung müsste die Verbandsumlage um 36.300 Euro erhöht werden. Die Kalkulation basiert auf jeweils 3 Sitzungen der Ausschüsse und der Verbandsversammlung pro Jahr. Eine Finanzierung aus den bisherigen Umlagemitteln ist aufgrund der sehr engen Finanzsituation des Zweckverbandes nicht möglich.

 


Anlage/n: 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-062_Entschädigunggsatzung_geänderte Satzung in Reinschrift (491 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2021-062_Entschädigungssatzung_Synopse (279 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 2021-062_Entschädigungssatzung_Entschädigungsverordnung NRW (350 KB)