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Vorlage - 2021/061  

 
 
Betreff: Satzungsänderung des Region Aachen Zweckverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Török, Bence
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
28.06.2021 
SI/2021/084 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

In der Sitzung der Verbandsversammlung vom 26.03.2021 wurde die Einführung eines Dienstsiegels beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 2021/030). In vorgenannter Sitzungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass die Einführung eines Dienstsiegels zu einer Satzungsänderung führen wird. Dementsprechend soll § 2 Name und Sitz - der Satzung um folgenden Satz ergänzt „Der Zweckverband Region Aachen führt ein Dienstsiegel; dieses ist in der Anlage zu dieser Satzung wiedergegeben.“.

 

Des Weiteren soll die Satzung in § 12 (1) Verbandsumlagen -  geändert werden. In diesem Absatz ist festgehalten, dass die Verbandsumlage entsprechend der „[…] von IT.NRW amtlich festgestellte Einwohnerzahl nach dem Stand des 30.06. des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, für das die Haushaltssatzung beschlossen wird.“. Dies bedeutet konkret, dass für die Haushaltssatzung der Jahre 2022/2023 die Einwohnerzahlen vom 30.06.2021 zugrunde gelegt werden müssen. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, stehen die amtlichen Einwohnerzahlen des Vorjahres zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltssatzungen von IT.NRW regelmäßig nicht zur Verfügung, lediglich die des Vorvorjahres. Die Geschäftsstelle hat somit in der Vergangenheit die Einwohnerzahlen des Vorvorjahres genutzt, um die Verbandsumlage für die Verbandsmitglieder zu berechnen mit dem Hinwies, dass nach Bekanntgabe der amtlichen Einwohnerzahlen des Vorjahres eine Korrektur durchgeführt wird. Um diesen administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden, soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass die amtlichen Einwohnerzahlen von IT.NRW des Vorvorjahres zur Aufstellung der Haushaltssatzungen genutzt werden. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln unterstützt diese Vorgehensweise.

 

In der Anlage ist eine Synopse enthalten, welche die Änderungen der Satzung im Einzelnen kenntlich macht, sowie eine Reinschrift der Satzung.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung genehmigt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Änderungssatzung des Region Aachen Zweckverband.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung wird über das Produkt 0101/allg. Verwaltung sichergestellt.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-061_Satzungsänderung_geänderte Satzung in Reinschrift (220 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2021-061_Satzungsänderung_Synopse (409 KB)