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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit eingebracht. Der vorgelegte Entwurf wird in der Sitzung erläutert.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 und 2023 ist für die Verbandsversammlung am 3. Dezember 2021 vorgesehen. Im Vorfeld dieser Sitzung werden die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne in den zuständigen Ausschüssen vorbesprochen.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Finanzielle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Anlage/n: 1
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