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Vorlage - 2021/049  

 
 
Betreff: Antrag zur Erteilung des regionalen Konsens im Rahmen der RWP-Förderung: Erweiterung des Gewerbegebiets "Am Vennstein" in Roetgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Vorberatung
10.06.2021 
SI/2021/087 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
28.06.2021 
SI/2021/084 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Beschreibung und Begründung des Vorhabens Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Vennstein“

Das Ziel dieses Fördervorhabens ist es, das Roetgener Gewerbegebiet „Am Vennstein“ zu erweitern. Diese Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt, so dass ein Bebauungsplanverfahren unmittelbar darauf aufsetzen kann.

In den vergangenen Jahren gab es einerseits regelmäßig Anfragen von Unternehmen, die sich aufgrund der besonderen Lage Roetgens im bereits bestehenden Gewerbegebiet „Am Vennstein“ ansiedeln wollen. Auf der anderen Seite steigt seit Jahren der Flächenbedarf der in Roetgen angesiedelten Unternehmen. Allein der aktuell bezifferte Flächenbedarf der drei größten Roetgener Unternehmen liegt bei ca. 2 ha. Durch die Möglichkeit der Gemeinde Roetgen, die Fläche käuflich zu erwerben, bietet sich die Chance, zumindest einen Teil dieser hohen Nachfrage zu befriedigen.

Die rund 4,2 ha schließen an das bestehende Gewerbe parallel zur Straße „Am Münsterwald“ an und sollen von dort aus über eine Stichstraße, Flurstück 354, Flur 13, Gemarkung Roetgen erschlossen werden. Die Fläche wurde durch die Gemeinde Roetgen im Januar 2021 käuflich erworben, so dass eine Zuwegung in das neue Areal gesichert ist.

Die zu erschließende Fläche (siehe Anlage), soll sowohl der Neuansiedlung von Unternehmen dienen, als auch bestehenden Unternehmen die Chance zur Expansion bieten.

Hierzu wurden in den vergangenen Monaten seitens der Gemeindeverwaltung diverse Gespräche mit Unternehmern sowohl bestehender Roetgener Firmen als auch mit Firmen, die eine Neuansiedlung planen, geführt. Aus diesen Gesprächen heraus, lässt sich folgende Möglichkeit einer Erschließung ableiten:

Verwaltungsseitig besteht die Absicht, den westlichen Teil des neuen Areals in Form eines IT Campus zu realisieren. Vor dem Hintergrund von Arbeit 4.0 und der damit einhergehenden zeitlichen Flexibilisierung und räumlichen Mobilität der Beschäftigten sowie zunehmend agiler Arbeitsweisen ist es z. B. notwendig, standortübergreifenden Projektteams ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Dies bedeutet, dass die Fläche überwiegend Unternehmen der IT Branche angeboten werden soll bzw. auch solchen Unternehmen, die sich häufig in unmittelbarer Nähe zu IT Unternehmen ansiedeln, wie z. B. Unternehmen des Wirtschaftszweiges Gesundheits- und Sozialwesen. Insoweit es sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens als möglich darstellt, ist zudem zusätzlich die Ansiedlung eines Beherbergungsbetriebes in der neuen Fläche ein denkbares Szenario. Darüber hinaus besteht die Absicht, auf der verbleibenden Fläche bestehenden Roetgener Unternehmen die Möglichkeit zur Expansion bzw. zur Umsiedlung ins Gewerbegebiet zu ermöglichen. Auch mit diesen wurden bereits Gespräche geführt, um den aktuellen Flächenbedarf zu eruieren. Aus diesen Gesprächen hat sich ergeben, dass der Bedarf sicherlich durch die nunmehr zu erschließende Fläche gedeckt werden kann. Die mittel- bis langfristigen Bedarfe liegen jedoch deutlich über den jetzt verfügbaren Flächen. Jedoch ist zumindest der kurzfristige Bedarf gedeckt.

Aus Sicht der Gemeinde Roetgen sollen bei der späteren Vermarktung der Grundstücke u. a. die nachfolgenden Kriterien eine wesentliche Rolle spielen:

  • eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den einzelnen Gewerbegrundstücken
  • eine möglichst hohe Anzahl neu geschaffener bzw. zu schaffender Arbeitsplätze.

 

Erschließung des neuen Areals / Herausforderungen

Zur Erschließung des neuen Areals sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich. Am Kreuzungspunkt B 258 / Vennstraße (Zufahrt zum Gewerbegebiet) ist aufgrund des zu erwartenden zusätzlich aufkommenden Verkehrs eine geeignete Zufahrts- und Ausfahrtsregelung zu treffen. Eine solche Maßnahme wird notwendig sein, weil Roetgen in NRW eine der Kommunen mit der höchsten Pendlerquote (80,3 Prozent; Stand 2018) ist und innerhalb der Städteregion Aachen diesbezüglich den ersten Platz einnimmt. Insgesamt fahren ca. 18.000 PKW täglich über die B 258 durch Roetgen. Gerade der hohe Pendelverkehr, insbesondere zu den morgendlichen Berufsverkehrszeiten aus Richtung Simmerath und Monschau und in den nachmittäglichen Stunden aus Richtung Aachen über die B 258 führt zu erheblichen Wartezeiten in den Seitenstraßen. Im Vorfeld der Erweiterungsüberlegungen wurden Gespräche mit Straßen NRW geführt, die zwingend auf eine Verkehrsregelung entweder in Form einer Lichtsignalanlage oder eines Kreisverkehrs hinweisen.

Eine weitere Herausforderung in Bezug auf die Erschließung resultiert aus der aktuellen Breite der Vennstraße, die als „Hauptader“ die Zufahrt zu sämtlichen Gewerbegrundstücken ermöglicht und über die der zusätzlich entstehende Verkehr in die Erweiterungsfläche gelangt. Gerade im Hinblick auf Lieferverkehre mit Lastkraftwagen kommt es schon heute zu teilweise erheblichen Verkehrsproblemen, da während des Be- oder Entladens Rückstaue entstehen.

Des Weiteren ergeben sich besondere Herausforderungen bei der Erschließung insbesondere dadurch, dass es sich bei der Fläche um eine sog. stauvernässte Wiesenfläche mit einem Gefälle von Nordwesten in Richtung Südosten handelt. Der Boden ist unterhalb der Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) lehmhaltig. Dies führt dazu, dass Regenwasser auf der Fläche nicht versickern kann. Aus diesem Grund wurde das Gelände bereits vor vielen Jahren mit Drainageleitungen durchzogen, um zumindest die oberen 80 cm von Nordosten in Richtung Südwesten zu entwässern.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung erteilt dem Vorhaben Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Vennstein“ in Roetgen den regionalen Konsens.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen auf den Haushalt des Region Aachen Zweckverband

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-049_Erweiterung des Gewerbegebiets Am Vennstein Roetgen (123 KB)