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Sachlage: a) Im Jahre 1998 wurde für die Region Aachen erstmals ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ erstellt. Originäres Ziel war es, einerseits den zukünftigen regionalen Gewerbeflächenbedarf zu ermitteln, andererseits sich auf „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ zu verständigen, die den Standortanforderungen (über)regionaler Unternehmen gerecht werden und damit die (inter)nationale Standort- und Ansiedlungswerbung der Region zu optimieren. Aufgrund der besonderen Dynamik, der die gewerbliche Flächenentwicklung unterliegt, haben sich die regionalen Akteure unter der Federführung der ständigen Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ bei der AGIT darauf verständigt, dieses Konzept einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung zu unterziehen und fortzuschreiben. In den Folgejahren wurde die Konzeption weiter verfeinert sowie erweitert: Zum einen sind auf der Basis des seit 2003 für die gesamte Region betriebenen Gewerbeflächen-Monitorings (gfm®) gezielte Trendfortschreibungen zum voraussichtlichen Flächenbedarf in der Region Aachen ermöglicht worden, zum anderen wurden die Kriterien für „Regional bedeutsame Gewerbeflächen“ kontinuierlich hinterfragt und um weitere Aspekte, wie etwa die Bereiche Versorgungsinfrastruktur, Städtebau und Nachhaltigkeit, erweitert. Der Ihnen hier vorliegende aktuelle Entwurf des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes stellt nach 2006, 2009 und 2012 bereits die vierte Fortschreibung dar, mit der der kontinuierliche regionale Zusammenarbeitsprozess im Bereich Gewerbeflächen fortgesetzt wird. Wozu dient eine solche Konzeption? Zum einen geht es darum, dass sich die kommunalen Gebietskörperschaften über zukünftige Gewerbeflächenentwicklungen in der Region Aachen konsensual verständigen. Zum anderen sollen die gewerblichen Planungsabsichten der Kommunen und Kreise dem Träger der Regionalplanung gegenüber frühzeitig dokumentiert werden. Dabei handelt es sich um eine informelle Planungsgrundlage, einen regionalen „Fachbeitrag Gewerbeflächen“ für den Regionalplan des Regierungsbezirkes Köln, Teilabschnitt Region Aachen. Die Darstellung regional bedeutsamer Gewerbeflächen kann ferner für die regionale und kommunale Standortwerbung genutzt werden; das Konzept selbst ist aber weder ein öffentlich wirksames Vermarktungsinstrument noch werden damit Präjudizien oder Prioritäten für eine öffentliche Förderung von Gewerbegebieten geschaffen. Die aktuelle Fortschreibung des „Regionalen Gewerbekonzeptes“ wurde im Auftrag von und unter Beteiligung der gleichnamigen Arbeitsgruppe und in einem Beteiligungsverfahren aller 46 Kommunen in der Region Aachen im Zeitraum von Januar 2015 bis Mai 2016 in einem mehrstufigen Prozess unter Federführung der AGIT erstellt. Die Tatsache, dass die Anzahl der regionsangehörigen Gemeinden, in denen innerhalb des Planungshorizontes der Fortschreibung (2016 bis 2025) mit einem Mangel an Reserveflächen zu rechnen ist, sich gegenüber 2012 nahezu nicht verändert hat, gibt Anlass, auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf eine nachfrageorientierte Flächenpolitik zu legen. Größere Sparsamkeit in der Flächeninanspruchnahme wird in Zukunft immer wichtiger: Die Rücknahme entbehrlicher Siedlungsflächen, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, der Flächentausch sowie die Wiedernutzung von Brachflächen werden in Zukunft Priorität vor der Erweiterung des Siedlungsraums haben. Gerade die Reaktivierung von Gewerbebrachen ist dabei eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft.
b) Die Zweckverbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 26.02.2016 (Vorlage Nr. 2016/007) die AGIT beauftragt, die Überprüfung der notwendigen Maßnahmen zur Harmonisierung der Datenbasis zur Siedlungsflächenentwicklung mit dem regionalen Gewerbeflächenmonitoring vorzunehmen und einen Kostenvorschlag zur Finanzierung des notwendigen Aufwandes über den bisherigen Dienstleistungsauftrag hinaus vorzunehmen. Die AGIT hat im April in einer detallierten Leistungsbeschreibung die notwendigen Arbeitsschritte zur Erweiterung der Datenbasis des Gewerbeflächenmonitoring um die Anforderungen des Siedlungsflächenmonitoring skizziert und einen Kostenvorschlag in Höhe von maximal 46.076,80 € (siehe beigefügtes Angebot) vorgelegt. Die Vorschläge zur Harmonisierung der Datenbasis sind in der Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln sowie in einer Sitzung der Gebietskörperschaften, der Industrie- und Handelskammer und der Innovationsregion Rheinisches Revier, die auf Einladung der Region Aachen zu mehreren Themen der Raumentwicklung stattgefunden hat, zustimmend besprochen worden. Da die Realisierung des Harmonisierungsprozesses unabdingbar an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die regionsangehörigen 46 Städte und Gemeinden der Erweiterung der Datenbasis des regionalen Gewerbeflächenmonitoring und den damit verbundenen Arbeitsschritten zustimmen, hat die Region Aachen die Gebietskörperschaften mit Schreiben vom 27.04.2016 um Unterstützung in der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und um eine Rückmeldung zur Sicherstellung des zusätzlichen finanziellen Aufwandes gebeten. Da es nach den bisherigen Hinweisen nicht möglich ist, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Harmonisierungsprozesses bis zur aktuellen Zweckverbandsversammlung zu klären, kann eine abschließende Entscheidung erst im Herbst herbeigeführt werden. Die Region Aachen und die AGIT sind aufgefordert worden, alle 46 regionsangehörigen Kommunen unmittelbar über das Projekt zu informieren, um die notwendige kommunale Akzeptanz zu erreichen.
Beschlussempfehlung: a) Die Zweckverbandsversammlung beschließt das „Regionale Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016“ als gemeinsame Willensbekundung der regionalen Akteure, eine vorausschauende Gewerbeflächenpolitik zu betreiben, sich auf einen Rahmen für künftige gewerbliche Flächenentwicklungen zu verständigen sowie Grundlagen für die Verbesserung der Ansiedlungswerbung zu schaffen. Sie verabschiedet das „Regionale Gewerbeflächenkonzept – Fortschreibung 2016“ als Basis der künftigen regionalen Zusammenarbeit und als unter den Akteuren abgestimmten, informellen, fachlichen Beitrag zum Regionalplan im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung. Sie fordert die Arbeitsgruppe „Regionales Gewerbeflächenkonzept“ auf, eine erneute Überprüfung und Aktualisierung – sofern keine Umstände Anlass geben, früher tätig zu werden – im Jahr 2019 in Angriff zu nehmen.
b) Die Zweckverbandsversammlung nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsstelle gemeinsam mit der AGIT und in Kooperation mit den Gebietskörperschaften, die notwendigen organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Harmonisierungsprozesses herbeizuführen.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: zwei Anlagen
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