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Sachlage: Zurzeit gilt die als Anlage beigefügte Satzung des Zweckverbandes Region Aachen zum Auslagenersatz und Verdienstausfall entsprechend § 6 (4) der Satzung des Zweckverbands Region Aachen (Entschädigungssatzung). Von den Fraktionsvorsitzenden des Region Aachen Zweckverband wurde angeregt, die Entschädigungssatzung im Rahmen der Neukonstituierung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten. Dieses Thema soll im Rahmen der nächsten Ausschusssitzungen im Juni 2021 vorberaten werden mit dem Ziel in die nächste Verbandsversammlung einen abgestimmten Neuentwurf einzubringen. Die Geschäftsstelle bereitet die entsprechenden Diskussionen gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden vor.
Insgesamt wurden seit 2015 durchschnittlich für die Organisation von Ausschusssitzungen, Verbandsversammlungen und Klausurtagungen der Fraktionen jährlich folgende Beträge ausgegeben:
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsstelle das Thema Neuordnung der Entschädigungssatzung zur Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussempfehlung in die nächsten Ausschusssitzungen zur Vorberatung einzubringen.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Eine finanzielle Ausweitung der Entschädigungssatzung hat Auswirkungen auf die Umlage zur Finanzierung des Verbandes.
Anlage/n: 1
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