Bürgerinformationssystem
Sachlage: Seit der Gründung des Region Aachen Zweckverband im Dezember 2012 wurde kein Dienstsiegel eingeführt und auch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht benötigt. Die Einführung des Dienstsiegels wird nunmehr erstmals im Rahmen des Nachgenehmigungsverfahrens zur Beurkundung des Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrages nebst Satzungsänderungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH notwendig. Gem. § 8 GkG NRW und § 17 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung folgt, dass die Bestimmungen der Kreisordnung NRW hier Anwendung finden. Somit findet zur Genehmigung und Beantragung eines Dienstsiegels § 13, Abs. 3 KrO NRW Anwendung – „Die Änderung und die Einführung von Dienstsiegeln, Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Bezirksregierung.“.
Der Region Aachen Zweckverband, Gesellschafter der ZRR GmbH, hat in seiner Verbandsversammlung am 18. Juni 2020 den angezeigten Änderungen des Gesellschaftervertrages der ZRR GmbH zugestimmt (vgl. SV 2020/367); alle weiteren Gesellschafter der ZRR GmbH stimmten ebenfalls zu. Die notarielle Beurkundung des geänderten Gesellschaftervertrages sollte am 14.12.2020 in einer gemeinsamen Sitzung aller Gesellschafter der ZRR und dem dafür beauftragten Notar stattfinden. Aus gesundheitlichen Gründen wurde der Termin vom Notar kurzfristig abgesagt. Da der Übergang von Geschäftsanteilen nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig ist, konnte Herr Sterck, Geschäftsführer der ZRR GmbH, den Vertrag am 21.12.2020 als sogenannter „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ für alle Gesellschafter im Notariat unterzeichnen. Die jeweiligen satzungsgemäßen Vertretungsorgane müssen nun nachgenehmigen. Dies bedeutet für die Geschäftsstelle des Region Aachen Zweckverband, dass Frau Prof. Vaeßen neben der zu unterzeichnenden Genehmigungserklärung einen gesiegelten Protokollauszug der o.g. Sitzung der Verbandsversammlung ebenfalls dem Notariat überreichen muss (s. beigefügtes Schreiben des Notars).
Das Verfahren zur Einführung eines Dienstsiegels ist mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln vorbesprochen. Der Entwurf des künftigen Dienstsiegels ist als Anlage beigefügt und entsprechend der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956 i.V.m. §§ 4 und 5 entworfen. Stimmt die Verbandsversammlung der Einführung des Dienstsiegels und dem beigefügten Entwurf zu, wird die Geschäftsstelle den offiziellen Antrag zur Genehmigung der Einführung eines Dienstsiegels bei der Kommunalaufsicht einreichen. Nach deren Genehmigung und anschließender Produktion des Dienstsiegels kann der o.g. Protokollauszug gesiegelt und dem Notar ausgehändigt werden.
Die Genehmigung des Dienstsiegels durch die Kommunalaufsicht geht mit einer Satzungsänderung einher. Diese würde dann in die Verbandsversammlung am 28.06.2021 Eingang finden.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung stimmt der Einführung eines Dienstsiegels des Region Aachen Zweckverband zu und beauftragt die Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung wird über das Produkt 0101/allg. Verwaltung sichergestellt
Anlage/n: 2
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||