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Vorlage - 2021/023  

 
 
Betreff: Sachstand neue EFRE-Förderperiode 2021-2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Kenntnisnahme
11.03.2021 
SI/2021/086 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Im Rahmen der Ausgestaltung der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 ist die Region Aachen in verschiedene Diskussionsrunden eingebunden. Am 2. Februar 2020 gab es eine Arbeitssitzung der EFRE-Verwaltungsbehörde des Wirtschaftsministeriums NRW mit dem Verbund regionen.NRW. Hier wurden die bisher erarbeiteten Themenschwerpunkte sowie die Randbedingungen der neuen Förderphase vorgestellt. Da die Vorschläge des Landes innerhalb der Ministerien ebenfalls noch diskutiert werden, hier nur die bisher festgelegten Randbedingungen:

  1. die Förderquote der EFRE-Förderung wird von Seiten der EU von bisher 50 % auf 40 % abgesenkt, d.h. dass entweder das Land NRW seinen Finanzierungsanteil erhöhen muss oder die Antragsteller einen höheren Eigenanteil zu leisten haben.
  2. Die für die EFRE-Förderung vorgegebenen Themenfelder sind: 1. innovatives NRW, 2. mittelstandsfreundliches NRW, 3. nachhaltiges NRW, 4. bewegtes NRW, 5.lebenswertes NRW (enthält Raumprojekte und Stadtentwicklung).
  3. Es ist geplant im Rahmen der Ausschreibungen sog. Innovationsfelder zu definieren, in denen Förderrichtlinien für entsprechende Förderprogramme erarbeitet werden.
  4. Aufgrund der EU Randbedingungen für die FU Forderung ist eine laufende Finanzierung von Plattformen, Netzwerken und Clustern nicht mehr möglich. Dies führt dazu, dass sowohl die Finanzierung der Verbraucherberatungsstellen, als auch die Finanzierung der Kompetenzzentren für Frau und Beruf des Gleichstellungsministeriums sowie die aus diesen Mitteln finanzierte Energieagentur so nicht mehr förderfähig sind. In Bezug auf die Verbraucherberatungsstellen wird das Umweltministerium eine andere Lösung finden, die Energieagentur wird in der bisherigen Form Ende 2021 aufgelöst und zu einer landeseigenen Gesellschaft umgebaut. Bezüglich der Weiterführung der Kompetenzzentren ist die Geschäftsführung der Region Aachen in einem engen Austausch mit dem Gleichstellungsministerium NRW.

 

Im Rahmen des am 11.2.20221 stattgefundenen EFRE-Begleitausschusses wurden weitere Fakten in Bezug auf geplante Förderaufrufe und deren Ausgestaltung vorgestellt. Sobald das entsprechende Protokoll vorliegt, wird es den Ausschuss Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Der Zusammenschluss regionen.NRW wird sich in der neuen Förderphase stärker in die Ausgestaltung der Aufrufe, insb. des auch zukünftig geplanten regio.NRW einbringen können. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass durch Teilnahme der einzelnen Geschäftsführungen der neun regionalen Entwicklungsgesellschaft an den Jurysitzungen zur Projektauswahl regionale Belange stärker eingebracht werden können. Hierzu wird auf den Brief an Herrn Staatssekretär Dammermann, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist, verwiesen.

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2021-023_Anschreiben regionen.NRW an Staatssekretär Dammermann (842 KB)