Bürgerinformationssystem
Sachlage: Im Rahmen des aktuellen INTERREG-Entscheidungsverfahren ist eine regionale Stellungnahme aller Programmpartner, und somit auch der Region Aachen, zu jedem eingereichten Projektantrag vorgeschrieben. Die regionale Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen muss bis Mitte Januar 2021 erfolgt sein, da am 3. Februar 2021 der EMR-Begleitausschuss die Projektanträge abschließend bewertet.
Die Einholung der regionalen Stellungnahmen ist aufgrund der euregionalen Zeitplanung nicht über das übliche Entscheidungsverfahren innerhalb der Gremien des Region Aachen Zweckverband möglich. Im Rahmen einer Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden, den Ausschussvorsitzenden und der Geschäftsstelle soll die regionale Stellungnahme zu jedem Projektantrag eingeholt werden. Die Videokonferenz ist für den 11.1.2021 eingeplant.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung überträgt das abschließende Entscheidungsrecht im Rahmen der regionalen Stellungnahmen zu den eingereichten Projektanträgen des sechsten Projektaufrufes im Rahmen des INTERREG V-A Programms der Euregio Maas-Rhein den Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden des Region Aachen Zweckverband.
Personelle Auswirkungen: Wird durch den Bereich Interreg-Management und allg. Verwaltung abgedeckt.
Finanzielle Auswirkungen: Finanziert durch Haushaltsmittel aus den Bereichen Interreg-Manangemet und allg. Verwaltung
Anlage/n: keine
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