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Sachlage: Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Entsprechend Artikel 13 der Satzung des Euregio Maas-Rhein EVTZ setzt sich der Vorstand aus 2 Vertreter*innen aus den Reihen der Mitglieder für jede der fünf Partnerregionen zusammen. Dazu ist für den Region Aachen Zweckverband in der EMR-EVTZ-Satzung festgehalten: - Der oder die Präsident/in des Zweckverbandes - Ein Mitglied der Verbandsversammlung.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung entsendet in den Vorstand des Euregio Maas-Rhein EVTZ:
Frau Gisela Walsken
Herrn/Frau …………………
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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