Bürgerinformationssystem
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 Sachlage: Gemäß § 9 der Satzung kann die Verbandsversammlung einen oder mehrere Ausschüsse einrichten. Wenn nichts anderes bestimmt ist, haben Ausschüsse die Aufgabe, die Verbandsorgane zu beraten und der Verbandsversammlung Beschlussempfehlungen zu unterbreiten. 
 Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beschließt, folgende Ausschüsse ab dem 21.12.2020 einzurichten: 
 
 
 Personelle Auswirkungen: keine 
 Finanzielle Auswirkungen: keine 
 Anlage/n: keine 
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