Bürgerinformationssystem
Sachlage: Gemäß § 9 der Satzung kann die Verbandsversammlung einen oder mehrere Ausschüsse einrichten. Wenn nichts anderes bestimmt ist, haben Ausschüsse die Aufgabe, die Verbandsorgane zu beraten und der Verbandsversammlung Beschlussempfehlungen zu unterbreiten.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beschließt, folgende Ausschüsse ab dem 21.12.2020 einzurichten:
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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