Bürgerinformationssystem
Sachlage: Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wählt die Verbandsversammlung aus dem Kreis der kommunalen Vertreter eine/n Vorsitzende/n und vier Stellvertreter*innen. Die Wahl erfolgt in der ersten Sitzung nach Bildung des Zweckverbandes und danach jeweils am Anfang und zur Mitte der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung wählt
Herrn/Frau ....................zum/zur Vorsitzenden der Verbandsversammlung und Herrn/Frau ....................zum/zur 1. stellv. Vorsitzenden Herrn/Frau ....................zum/zur 2. stellv. Vorsitzenden Herrn/Frau ....................zum/zur 3. stellv. Vorsitzenden Herrn/Frau ....................zum/zur 4. stellv. Vorsitzenden
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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