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Vorlage - 2020/375  

 
 
Betreff: INTERREG V-A EMR: COVID-19 Call
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
18.06.2020 
SI/2020/076 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachlage:

Mit der sogenannten „Corona Crisis Response Investment Initiative“ (CRII) hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um Europäische Förderprogramme so anzupassen, dass sie die Gesundheitssysteme, die von der Krise betroffen sind, unterstützen können. Die Programmpartner des Programms Interreg EMR haben sich dazu entschlossen, einen Projektaufruf für Projekte mit konkretem Bezug zum Ausbruch von COVID-19 in den Bereichen Gesundheit, Öffentliche Sicherheit, Öffentliche Sicherheitsdienstleistung, Verwaltungsmanagement und soziale Dienste zu starten.

 

Die Projektanträge für diesen Aufruf sind am 8. Juni 2020 bei der Verwaltungsbehörde des Programms eingegangen. Ende Juni tagt der Programm-Begleitausschuss zur definitiven Beurteilung der eingereichten Anträge. Die Einholung der regionalen Stellungnahmen ist aufgrund dieser kurzfristigen Zeitplanung nicht über das übliche Entscheidungsverfahren innerhalb der Gremien des Region Aachen Zweckverband möglich. Im Rahmen einer Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden und der Geschäftsstelle soll die regionale Stellungnahme zu jedem Projektantrag eingeholt werden. Die Videokonferenz ist für den 25.6. vorgesehen.

 

Der Projektaufruf unterschied sich in einigen Belangen von den bisherigen Projektaufrufen. Neben einer stark verkürzten Antragsform (und Englisch als Antragssprache), der Budgetplanung in Form von Pauschalsummen und der kürzeren Laufzeit der Projekte (maximal ein Jahr) beträgt die EFRE Förderquote 90% der förderfähigen Gesamtkosten. Projektpartner müssen somit nur 10% an Eigenmitteln bereitstellen.

Die Auswahl der Projekte wird dabei anhand von drei Auswahlkriterien erfolgen, für die eine Punktzahl zwischen 1 (unzureichend) und 5 (sehr gut) ermittelt wird. Für die Bewilligung muss mindestens ein durchschnittlicher Score von 3 Punkten (ausreichend) erreicht werden.

 

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Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung überträgt das abschließende Entscheidungsrecht im Rahmen der regionalen Stellungnahmen zu den eingereichten Projektanträgen des COVID-19 Calls im Rahmen des INTERREG V-A Programms der Euregio Maas-Rhein auf die Fraktionsvorsitzenden der Verbandsversammlung.

 

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Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung im Bereich Interreg-Management sichergestellt.

 

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Anlage/n:

keine