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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Zweckverbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 wird hiermit eingebracht. Frau Prof. Dr. Vaeßen wird den vorgelegten Entwurf in der Sitzung erläutern.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 ist für die Zweckverbandsversammlung am 29. Oktober 2020 vorgesehen. Im Vorfeld dieser Sitzung werden die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne in den zuständigen Ausschüssen vorbesprochen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Finanzielle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Anlage/n: 1 Anlage 1 zur Vorlage 2020/369_Haushaltssatzung 2021-Entwurf
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