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Sachlage:
Die folgende Sachlage wurde der Geschäftsstelle des Region Aachen Zweckverband nach mehrmaligen Änderungen final am 3. Juni von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zur Verfügung gestellt: Die Gremien der Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (Zukunftsagentur) haben am 21.9.2018, 14.12.2018, 03.05.2019 sowie in einem Umlaufverfahren im Mai 2020 verschiedene Änderungen des Gesellschaftsvertrages der IRR GmbH unter Gremienvorbehalt beschlossen. Es ging im Wesentlichen darum, den Namen der Gesellschaft in Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zu ändern. Ferner wurde der Aufsichtsrat vergrößert und die Revierkonferenz geöffnet. Entsprechend des Aufgabenzuwachses für die Agentur (u.a. Steuerung von Bundesförderprogrammen) wurde die Finanzierung im Gesellschaftsvertrag neu strukturiert. An verschiedenen Stellen des Gesellschaftsvertrages wurden Verweise auf die Gemeindeordnung NRW eingefügt, um die Beteiligungsrechte der kommunalen Räte klarzustellen. Darüber hinaus wurde ein Verweis aufgenommen, dass die Gesellschafter ohne einen expliziten Beschluss im Wirtschaftsplan nur bis zu einer Grenze von fünfhunderttausend € für außerplanmäßige und nicht-förderfähige Ausgaben der GmbH haften. Ferner steht jedem Gesellschafter ein Vetorecht zu für den Fall, dass der von dem betroffenen Gesellschafter aufgrund des zu fassenden Beschlusses zu leistende jährlich Zuschuss einen Betrag von fünfhunderttausend Euro übersteigt. Als weiteres Organ der Gesellschaft wird eine Anrainerkonferenz als Beirat implementiert. Diesem gehören mindestens die 20 Tagebauanrainerkommunen im Rheinischen Revier an. Die Stadt Mönchengladbach ist der Gesellschaft bereits 2018 beigetreten. Die entsprechende Übertragung der Geschäftsanteile und Veränderung im Gesellschafterbestand konnten notariell beurkundet und beim Handelsregister vermerkt werden. Daneben wurde nunmehr auch der Beitritt des DGB, des Region Köln/Bonn e.V. und der Standort Niederrhein GmbH beschlossen. Die entsprechenden Abtretungsgeschäfte werden vorbereitet und können zum Ende des Geschäftsjahres wirksam werden. Im Nachgang zu den Beschlüssen der Gesellschaft bedurfte der Entwurf des Gesellschaftsvertrages noch einer finalen Prüfung durch den Notar, die mittlerweile stattgefunden und zu kleineren Anpassungen geführt hat. Beurkundung und Eintragung im Handelsregister erfolgen, nachdem die gemäß der Gemeindeordnung bzw. der Kreisordnung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere das Notifikationsverfahren (kommunalrechtliches Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung) durchgeführt wurde. Für die Beurkundung ist gemäß § 53 Abs. 1 KreisO NRW i.V.m. § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW ein bestellter Vertreter vom Rat/Kreistag/Städteregionstag zu benennen. In der Anlage sind sowohl eine Synopse enthalten, welche die Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen kenntlich macht, als auch eine Reinschrift des beschlossenen Textes. Des Weiteren ist als Anlage der vom zuständigen Notar vorbereitete Entwurf zum beabsichtigten Geschäftsanteilserwerb- und Abtretungsvertrag nebst Satzungsänderungen beigefügt.
Beschlussempfehlung:
a) der Abtretung von einem Geschäftsanteil der IHK Mittlerer Niederrhein an die Standort Niederrhein GmbH b) der Abtretung von einem Geschäftsanteil der HWK zu Köln an den Region Köln/Bonn e.V. c) der Abtretung von einem Geschäftsanteil der IG BCE an den DGB NRW d) den Gesellschaftsvertrag dahingehend zu verändern, dass jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der Standort Niederrhein GmbH, des Köln/Bonn e.V. und des DGB NRW einen Sitz im Aufsichtsrat erhält. Der Aufsichtsrat besteht dann aus 27 Mitgliedern.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt
Anlage/n: 3 Anlage 1 zur Vorlage 2020/367_Synopse Gesellschaftervertrag ZRR Anlage 2 zur Vorlage 2020/367_Reinschrift Gesellschaftervertrag ZRR Anlage 3 zur Vorlage 2020/367_Notariat-Entwurf Geschäftanteilserwerb-Abtretungsvertrag-Gesellschaftervertrag
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