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Sachlage: Das Entscheidungsrecht für alle Angelegenheiten des Region Aachen Zweckverband liegt grundsätzlich bei der Verbandsversammlung. Gemäß § 9 (2) der Zweckverbandssatzung gilt: „Unter Beachtung von § 6 Abs. 2 kann die Verbandsversammlung einem Ausschuss die Befugnis verleihen, in einer bestimmten Angelegenheit oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten an Stelle der Verbandsversammlung abschließend zu entscheiden.“. Im Rahmen des INTERREG-Entscheidungsverfahren ist eine regionale Stellungnahme aller Programmpartner, und somit auch der Region Aachen, zu jedem eingereichten Projektantrag vorgeschrieben.
Die Verwaltungsbehörde hat dem Begleitausschuss Ende Februar 2020 den Zeitplan für den sechsten und aller Voraussicht nach letzten Projektaufruf bekannt gegeben. Der Zeitplan ist im Vergleich zu den vorherigen Aufrufen deutlich limitierter, was auch dem nahenden Programmende geschuldet ist.
Im Folgenden die Eckdaten des Zeitplans: 16.06.2020 Deadline zur Einreichung der Projektanträge 06.10.2020 Sitzung des sog. „Selection Committee“ (= Programmpartner aus D, B, NL zur Vorberatung der eingereichten Anträge) 28.10.2020 Beschlussfassung im Begleitausschusses
Die bereits für das Jahr 2020 terminierten Sitzungen der Ausschüsse sowie der Verbandsversammlungen der Region Aachen geben nicht die Möglichkeit die regionale Stellungnahme bis Mitte September 2020 ohne Sondersitzung einzuholen. Die Geschäftsstelle schlägt daher – analog des Vorgehens im Jahr 2017 (s.a. Vorlage 2016/070) - eine gemeinsame Sitzung der zu beteiligenden Ausschüsse am 8. September 2020 vor (vor den Kommunalwahlen in NRW). Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die Anträge nur in die Zuständigkeiten des Wirtschafts- und Gesundheitsausschusses fallen werden. Die Sitzungsunterlagen würden wie üblich 14 Tage vor der Sitzung per allris den beteiligten Ausschussmitgliedern zugestellt.
Für den beschriebenen Sachverhalt soll daher das Entscheidungsrecht gem. §9 (2) der Zweckverbandssatzung für das Jahr 2020 auf die zuständigen Ausschüsse übertragen werden.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung überträgt das abschließende Entscheidungsrecht im Rahmen der regionalen Stellungnahmen zu den eingereichten Projektanträgen des sechsten Projektaufrufes im Rahmen des INTERREG V-A Programms der Euregio Maas-Rhein gem. § 9 (2) der Zweckverbandssatzung im Jahr 2020 auf die Ausschüsse des Region Aachen Zweckverband.
Personelle Auswirkungen: Wird durch den Bereich Interreg-Management und allg. Verwaltung abgedeckt.
Finanzielle Auswirkungen: Finanziert durch Haushaltsmittel aus den Bereichen Interreg-Manangemet und allg. Verwaltung
Anlage/n: keine
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