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Sachlage: Mit Datum vom 11.03.2020 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 12.03.2020.
Gemäß § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 24.581,89 € aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - den Jahresüberschuss gem. §19a GkG der Ausgleichsrücklage i.H.v. 23.158,69 € zuzuführen und den Differenzbetrag gem. §19a GkG i.H.v. 1.423,20 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2020/359_Entwurf_Jahresabschluss 2019
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