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Vorlage - 2016/014  

 
 
Betreff: Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
24.06.2016 
SI/2016/003 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Mit Datum vom 22.02.2016 hat die Geschäftsführung des Region Aachen - Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte ebenfalls mit Datum vom 22.02.2016. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 26.02.2016 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen - Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 und 8 GO und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2014.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 08.04.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen - Zweckverband zum 31.12.2014 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Seitens der Geschäftsführung wird hinsichtlich der Fristversäumnisse auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2013 (Vorlage 2016/002 der Zweckverbandsversammlung vom 26.02.2016) verwiesen.

Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses wird entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung und entsprechend § 75 Abs. 3 GO i.V.m. § 96 GO vorgeschlagen, den Überschuss zu einem Drittel der Ausgleichsrücklage und zu zwei Dritteln der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Dringlichkeit:
Laut Mitteilung der Bezirksregierung Köln, Kommunalaufsicht, vom 05. April 2016 ist die Genehmigung der Umlage im Rahmen der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2016/17 sowie die erforderliche Veröffentlichung dieser Haushaltssatzung erst dann möglich, wenn der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 durch die Zweckverbands-versammlung bestätigt wurde (nach § 18 GkG NRW i.V.m. § 96 GO). Im Hinblick auf die anstehende Sitzungsplanung könnte das frühestens in der Sitzung am 24. Juni 2016 erfolgen. Berücksichtigt man die Fristen für die Genehmigung der Umlage und der erforderlichen Veröffentlichung, würden somit für den Zweckverband bis Anfang August 2016 weiter die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung gelten. Diese zeitliche Einschränkung führt im Hinblick auf die für den Zweckverband so wichtigen Förderprojekte immer wieder zu erheblichen Problemen: verbindliche Zusagen über Eigenmittel können gegenüber Fördermittelgebern nicht erfolgen, in einzelnen Förderprogrammen können für den Zweckverband keine Bewilligungsbescheide erstellt werden etc.

Im Hinblick auf den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und in Abwägung der sich aus der vorläufigen Haushaltsführung ergebenden Problemstellungen hält die Geschäftsführung die Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung für geboten.

 


Beschlussempfehlung:

 

1.      Dringlichkeitsentscheidung:
Die Zweckverbandsversammlung nimmt das Ergebnis - den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses des Region Aachen - Zweckverband für das Haushaltsjahr 2014 vom 08.04.2016 zur Kenntnis.

Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der Fassung des Prüfberichtes vom 08.04.2016 fest.

Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 28.521,47 € entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung zu 2/3 = 19.014,32 € in die Allgemeine Rücklage und zu 1/3 = 9.507,15 € in die Ausgleichsrücklage eingestellt wird.

Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
 

2.      Zweckverbandsversammlung
Die Zweckverbandsversammlung bestätigt die Dringlichkeitsentscheidung vom (18.04.2016)

 


Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2016-014_Jahresabschluss 2014 (774 KB)      
Stammbaum:
2016/014   Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss 2014   Region Aachen   Standardvorlage
2016/014-E1   Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss 2014   Region Aachen   Standardvorlage