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Vorlage - 2019/336  

 
 
Betreff: Haushalt 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
29.11.2019 
SI/2019/062 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachlage:

Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

 

Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 27. September 2019 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.

 

Anmerkungen zur finalen Haushaltssatzung:

Im Vergleich zum eingebrachten Haushaltsentwurf vom 27. September 2019 ist der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in der finalen Haushaltssatzung um 2.230 Euro Euro niedriger. Hierbei handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen im Rahmen von Anschaffungen des Anlagevermögens in den Produkten 0101 und 1502, die im Entwurf nicht beplant waren. In beiden Teilprodukten wurde der jeweilige Betrag durch Einsparungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kompensiert, so dass der Gesamtergebnisplan im Vergleich zum Haushaltsentwurf in seiner Gesamthöhe unverändert ist.

 

Entsprechend der Fragestellungen der Beteiligungsverwaltung der StädteRegion Aachen ist ein freiwilliger Forderungsspiegel zur Verdeutlichung des Vorfinanzierungsvolumens in den Haushaltsplan integriert worden.

 

Die Beantwortung der weiteren Fragestellungen der Beteiligungsverwaltung der StädteRegion Aachen ist Anlage 2 zu entnehmen.

 

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Beschlussempfehlung:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Die Zweckverbandsversammlung genehmigt den beigefügten Stellenplan 2020.
  3. Die Zweckverbandsversammlung fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung und den Haushaltsentwurf unmittelbar der Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Personelle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2020

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2020

 

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Anlage/n:

Anlage 1_Haushaltssatzung 2020

Anlage 2_Stellungnahme der Geschäftsstelle zu den Fragestellungen der StädteRegion Aachen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2019-336_Haushalt 2020 (2875 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2019-336_STN zu Fragestellungen Städteregion Aachen (229 KB)