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Vorlage - 2019/321  

 
 
Betreff: Sachstand im Zukunftsprozess Planung
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus Vorberatung
07.11.2019 
SI/2019/061 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus geändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
29.11.2019 
SI/2019/062 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachlage:

Die Region Aachen arbeitet seit 2017 gemeinsam im „Zukunftsprozess Planung“ zusammen mit dem Ziel der Erstellung eines Fachbeitrages der Region Aachen. Dieser wurde im Sommer diesen Jahres von der Region Aachen unter intensiver Mitarbeit der regionalen Vertreterinnen und Vertreter fertiggestellt und als „Fachbeitrag der Region Aachen zum Regionalplan der Bezirksregierung Köln“ im Rahmen der Regionalratssitzung am 5. Juli an die Bezirksregierung Köln übergeben. Die darin erarbeiteten Ziele und Forderungen der Region Aachen bilden eine wichtige Grundlage für den Dialog mit der Bezirksregierung Köln bei der Entwicklung des Regionalplans ebenso wie für die Abstimmung interkommunaler und regionaler Lösungen in der Raumentwicklung. Eine der zentralen Forderungen ist, dem Strukturwandel die notwendigen Flächen in den kommenden Jahren bereitzustellen. 

Der Arbeitskreis „Regionaler Zukunftsprozess Planung“ bleibt weiter aktiv mit der Aufgabe, interkommunale bzw. regionale Lösungen für die Herausforderungen des räumlichen Transformationsprozesses, der Modernisierung der Infrastruktur, der zukunftsfähigen Mobilität, der Flächennutzung und Standortentwicklung für Gewerbe und Wohnen zu erarbeiten. Im Vorfeld der Sitzung vom 02. Oktober diesen Jahres hat die Geschäftsstelle der Region Aachen Gespräche mit den Planungsverantwortlichen der Gebietskörperschaften geführt, um Schwerpunktthemen für die künftige Zusammenarbeit im Zukunftsprozess Planung zu besprechen. Priorisierte Themenstellungen sind unter anderem die Realisierung regionsweiter Infrastrukturprojekte, eine Bilanzierung der Flächenbedarfe (Strukturwandel bedingt), die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erstellung eines regionsweiten Mobilitätskonzeptes. Insbesondere sollen zukünftig die Flächeninteressen für Strukturwandelprojekte in Abstimmung und gegenseitiger Unterstützung eingebracht werden (siehe auch Vorlage 2019-322 Campus Aldenhoven).

 

  1.               In der Ausschusssitzung vom Juni des Jahres hat Herr Udo Kotzea, Bezirksregierung Köln, ausführlich den aktuellen Sachstand im Regionalplanverfahren erläutert. Ein Austausch mit der Bezirksregierung Köln hat folgende Aktualisierung ergeben: cid:image003.jpg@01D57393.C2B7CD70. Wie in der Grafik erkennbar, gehen als wesentliche Inputs aus dem informellen Verfahren die Informationen aus dem Dialog mit der kommunalen Ebene, zahlreiche Fachbeiträge und Plankonzepte sowie die Region Plus Prozesse (Verteilung des regionalen Wohn- und Wirtschaftsflächenbedarfs) in die Erarbeitung eines ersten Plankonzepts ein. Das Plankonzept soll in der zeichnerischen Darstellung die Vorranggebiete Siedlung (Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB)), die Vorranggebiete Freiraum (Schutz der Natur (BSN), Regionale Grünzüge, Waldbereiche, Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG), vorbeugender Hochwasserschutz (ÜSB), Deponien) sowie die Darstellung der Verkehrsin-frastruktur beinhalten. Weiterhin ist vorgesehen, die darauf bezogenen textlichen Regelungen in den Grundzügen zu erarbeiten. Zu diesem Plankonzept soll der Regionalrat in seiner jetzigen Sitzungsperiode einen Beschluss fassen, auf dem die nachfolgenden Schritte aufbauen. Die Bezirksregierung verfolgt das Ziel, ein erstes Konzept bis Jahresende zu erarbeiten. Der zeitliche Ablauf und die genauere Gestaltung des weiteren Prozesses ist noch mit den Fraktionen des Regionalrates abzustimmen. Einen Erarbeitungsbeschluss inkl. der vorgeschriebenen Umweltprüfung, der Grundlage für die nachfolgende förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit ist, wird voraussichtlich erst der nach den Kommunalwahlen neu konstituierte Regionalrat fassen. 
  2.               Bis zum 15. November 2019 wird ein Scoping für die Umweltprüfung durchgehrt.

 

Die Region Aachen hat in der letzten Sitzung des Zukunftsprozess Planung im Oktober 2019 den Gebietskörperschaften umfassend zum Strukturwandel im rheinischen Revier berichtet und wird auch weiterhin die Verfahrensschritte im Strukturwandelprozess transparent und zügig an das Gremium weitergeben. Die Region Aachen arbeitet derzeit an der GIS-basierten Visualisierung des Projektspeichers zum Strukturwandel. In der weiteren Bearbeitung des Projektspeichers werden die bisherigen Ansätze weiterentwickelt, sodass u.a. künftig auch Clusterungen nach Themen, Revierknoten, o.ä. einzusehen sind. Die Ausarbeitung hierzu wird durch Vertreterinnen und Vertreter des Zukunftsprozess Planung inhaltlich ergänzt.

Der Zukunftsprozessplanung setzt sich zudem mit der Frage auseinander, ein Raumkonzept für die Region Aachen zu erarbeiten. Auch die Bezirksregierung Köln hatte in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturentwicklung im Juni deutlich gemacht, dass die Erarbeitung eines politisch legitimierten räumlichen Leitbildes im Zuge des Strukturwandels hilfreich sein könne, um die zusätzlichen Flächenbedarfe zu definieren. Derzeit erarbeitet eine Studentin der ETH Zürich im Rahmen ihrer Masterarbeit ein erstes Raumstrukturbild für die Region Aachen. In der nächsten Sitzung wird eine Abstimmung mit Frau Prof. Dr. Reicher von der RWTH Aachen zu diesem Thema gestartet. Ebenfalls in die Abstimmung einbezogen ist der Revierknoten „Raum“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier

 

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Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung unterstützt die Aktivitäten der Geschäftsstelle gemeinsam mit den zuständigen Verantwortlichen der Gebietskörperschaften zur weiteren intensiven regionalen Bearbeitung eines räumlichen Leitbildes. Über den Fortgang der Aktivitäten ist regelmäßig in den Ausschüssen und der Verbandsversammlung zu berichten.

 

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Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt

 

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Anlage/n:

keine