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Sachlage: In der letzten gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur vom 3. Mai 2019 wurden weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrags abgestimmt. Nunmehr soll der neue Gesellschaftsvertrag notariell eingetragen werden. Das Anzeigeverfahren entsprechend § 115 GO NRW sollte für alle Kommunen gleichlautend sein. Die nachstehende Erläuterung ist daher eine Vorlage der Zukunftsagentur für die Gremienbeteiligung und das Anzeigeverfahren:
In den gemeinsamen Sitzungen von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung am 21.9.2018, 14.12.2018 sowie 03.05.2019 wurden verschiedene Änderungsvorschläge für den Gesellschaftsvertrag der IRR GmbH diskutiert und abgestimmt. Es ging im Wesentlichen darum, den Namen der Gesellschaft zu ändern, der Stadt Mönchengladbach einen Beitritt zu ermöglichen sowie die damit einhergehenden Veränderungen in der Gremienzusammensetzung und Finanzierungsstruktur nachzuvollziehen. Die Gesellschaft trägt künftig den Namen Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH. Mit der Aufnahme von Mönchengladbach wurde auch eine neue Verteilung der Gesellschafteranteile beschlossen. Der notarielle Entwurf über den Abtretungsvertrag wurde von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung einstimmig angenommen und die Abtretung vollzogen. Ferner wurde der Aufsichtsrat vergrößert und die Revierkonferenz geöffnet. Entsprechend des Aufgabenzuwachses für die Agentur (u.a. Steuerung von Bundesförderprogrammen) wurde die Finanzierung im Gesellschaftsvertrag neu strukturiert. An verschiedenen Stellen des Gesellschaftsvertrages wurden Verweise auf die Gemeindeordnung NRW eingefügt, um die Beteiligungsrechte der kommunalen Räte klarzustellen. Darüber hinaus wurde ein Verweis aufgenommen, dass die Gesellschafter ohne einen expliziten Beschluss im Wirtschaftsplan nur bis zu einer Grenze von 500.000 € für außerplanmäßige und nicht-förderfähige Ausgaben der GmbH haften. Ferner können die Gesellschafter bei der Feststellung des Wirtschafts- und Stellenplans jeweils ein Vetorecht gegen den Beschluss ausüben, für den Fall, dass der jährlich zu beschließende Finanzbedarf 500.000 Euro für den eigenen Zahlungsanteil übersteigt. In der Anlage ist eine Synopse enthalten, welche die Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen kenntlich macht, sowie eine Reinschrift des beschlossenen Textes.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (heute Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH) zu.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt
Anlage/n: Anlage 1_2019-313_Gesellschaftsvertrag Anlage 2_2019-313_Synopse Gesellschaftsvertrag
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