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Sachlage: Der Region Aachen Zweckverband strebt eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland an. Sie ist die logische Weiterführung des bereits seit mehreren Jahren bestehenden Austausches der beiden Geschäftsführung. Es geht darum Zuständigkeiten abzugrenzen und Doppelstrukturen und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Verhandlung mit dem Nahverkehr Rheinland dazu sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage eins beigefügt. Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich auf allgemein gültige Abstimmungsmechanismen. Es wurde bewusst auf die Benennung einzelner Projekte verzichtet. Dadurch soll deutlich werden, dass sich die Kooperation nicht auf konkrete, derzeit absehbare Einzelprojekte beschränkt, sondern zeitlich unbegrenzt für jegliche Projekte im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich Wirkung entfaltet. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland wird den Entwurf der Kooperationsvereinbarung ebenfalls Ende September seinen Gremien vorlegen, so dass bei entsprechender Zustimmung beider Seiten eine Unterzeichnung im Oktober erfolgen kann.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsteher und die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband, eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Zweckverbänden Nahverkehr Rheinland und Region Aachen abzuschließen.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2019-311_Text der Kooperationsvereinbarung
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