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Vorlage - 2019/305  

 
 
Betreff: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm Infrastrukturrichtlinie - Erschließung neuer Gewerbeflächen in der Kupferstadt Stolberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
01.07.2019 
SI/2019/057 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachlage:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Fördergegenstände: Erschließung/Ausbau/Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismusinfrastruktur, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsverbindungen, Hafeninfrastruktur, Forschungsinfrastruktur, Vorhaben zum Bau und Ausbau von Energieinfrastruktur) nach der Infrastrukturrichtlinie des regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms vom 10.08.2017.

Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energiein-frastruktur und Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert werden, wenn sie zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturanpassungen und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Es werden grundsätzlich nur Vorhaben gefördert, die regional abgestimmt sind und von der Region als vorrangig zu fördernde Vorhaben umgesetzt werden sollen oder Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie sind oder als Siegerprojekte aus einem Leitmarkt-, Regional- oder sonstigen Auswahlverfahren hervorgegangen sind.

Flächenentwicklungsvorhaben werden nur gefördert, wenn regional ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- oder Tourismusflächen besteht.

Die Stadt Stolberg hat beigegefügte Projektskizze eingereicht, die Grundlage für den Antrag im RWP-Programm Infrastrukturrichtlinie ist.

 

Die Kupferstadt Stolberg interessierte sich in den 1990er Jahren für die Reaktivierung des Zincoli-Areals Münsterbusch (Bereich Cockerillstraße) aufgrund einer ausgeprägten Gewerbeflächenknappheit in der Kommune.

 

Aus diesen und weiteren Gründen realisierte die Kommune im Jahre 1995 mit Hilfe des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes des Landes NRW – Infrastrukturmaßnahmen“ die Errichtung des „Zentrums für industrieorientierte Dienstleistungen Stolberg“ (DLZ).

1996 wurde das Dienstleistungszentrum mit einer vermietbaren Fläche von rd. 3.200 m² eröffnet.

Seitdem stehen industrieorientierten Dienstleistern / Existenzgründern insgesamt Büroflächen von ca. 2.900 m² sowie drei Werkstattflächen von insgesamt ca. 300 m² inclusive einer bei Bedarf abrufbaren umfangreichen Betreuung durch die Betreibergesellschaft zur Verfügung.

Zu Beginn des Jahres 2015 beauftragten der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Ar-beitsmarktpolitik und der Rat der Kupferstadt die Verwaltung mit der Erstellung eines neuen Nutzungs- und Vermarktungskonzeptes sowie mit der weiteren Erschließung der restlichen (ca. 42.000 m² großen) Gewerbefläche, die direkt an das DLZ angrenzt.

In diesem Konzept wurde u. a. die Erweiterung des Areals (entlang der Cockerillstraße) zur Errichtung von drei weiteren Gewerbehallen angedacht. Zielgruppe sollen junge technologieorientierte Unternehmen, Start-Ups, Konstruktionsbüros und aufgrund der Nähe zu den Hochschulen in Aachen auch wissenschaftlich arbeitende Ingenieurbüros sein.

 

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Beschlussempfehlung:

Die Zweckverbandsversammlung erteilt dem Vorhaben der Stadt Stolberg „Erschließung neuer Gewerbeflächen in der Kupferstadt Stolberg“ zur Förderung nach der RWP-Infrastrukturrichtlinie den regionalen Konsens.

 

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Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen auf den Haushalt des Region Aachen Zweckverband

 

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Anlage/n:

Anlage 1 zu Vorlage 2019-305_Projektskizze

Anlage 2 zu Vorlage 2019-305_Plan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 2019-305_Projektskizze (116 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu Vorlage 2019-305_Plan (3023 KB)