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Sachlage: Mit Datum vom 03.05.2019 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 06.05.2019.
Gemäß § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2012 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 weist einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 18.467,45 € aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 - den Jahresfehlbetrag zunächst durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und nachfolgend durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht wird unverzüglich über den Jahresfehlbetrag in Kenntnis gesetzt.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1 Anlage 1 zur Vorlage 2019/285_Entwurf Jahresabschluss 2018
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