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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes ist lt. Auskunft der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht nicht erforderlich, da die Umlagegenehmigung der von der Verbandsversammlung verabschiedeten Haushaltssatzung 2019 noch nicht erfolgt ist. Die Einbringung einer aktualisierten Haushaltssatzung ist somit ausreichend.
Die Verbandsversammlung hat am 7. Dezember 2018 die Haushaltssatzung 2019 mit einer Verbandsumlage von insgesamt 1.447.844 Euro genehmigt. Eine weitere Erhöhung der Verbandsumlage von insgesamt 97.186 Euro wird aus folgenden Gründen erforderlich:
Jegliche Änderungen sind in der aktualisierten Haushaltssatzung farblich markiert (siehe Anlage 1). Des Weiteren ist als Anlage 2 ein Dokument zum erforderlichen Umlagemehrbedarf beigefügt, aus dem auch der auf die jeweilige Gebietskörperschaft entfallende Mehrbedarf ersichtlich wird.
Beschlussempfehlung:
Personelle Auswirkungen: Siehe aktualisierte Haushaltssatzung 2019
Finanzielle Auswirkungen: Siehe aktualisierte Haushaltssatzung 2019
Anlage/n: 2 Anlage 1 zur Vorlage 2019/283_Aktualisierte Haushaltssatzung 2019 Anlage 2 zur Vorlage 2019/283_Bedarf Umlageerhöhung-HH2019
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