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Sachlage: In der Verbandsversammlung vom 21. September 2018 wurde die Geschäftsstelle mit der Ausarbeitung eines mittelfristigen Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) beauftragt. In der Verbandsversammlung vom 7. Dezember 2018 wurde das PBK eingebracht und von Frau Prof. Vaeßen vorgestellt. Die Mitglieder der Verbandsversammlung nahmen das PBK zustimmend zur Kenntnis und stellten die Wichtigkeit dieses Instrumentes dar, um die Geschäftsstelle inhaltlich als auch personell weiterzuentwickeln. Ein entsprechender Beschluss über das eingebrachte PBK und dessen Fortschreibung sollte in der nächsten Verbandsversammlung erfolgen.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung beschließt das Personalbewirtschaftungskonzept. Eine Fortschreibung erfolgt jährlich zum 30.6. – falls notwendig auch unterjährig - und wird anschließend in die nächstfolgende Sitzung der Verbandsversammlung eingebracht.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt Anlage/n: Anlage 1 zu TOP 2019-279_Personalbewirtschaftungskonzept
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