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Sachlage: In seiner Sitzung vom März 2017 beschloss der Vorstand der Euregio Maas-Rhein (EMR) die Strukturreform der EMR von einer Stichting nach niederländischem Recht in einen Europäischen Verbund territorialer Zusammenarbeit (EVTZ). Die Übereinkunft sowie die Satzung des EVTZ wurden im November 2017 im Vorstand der EMR angenommen. Die Genehmigungen in den jeweiligen Partnerregionen folgten. Bis Ende letzten Jahres haben alle zuständigen Behörden der jeweiligen Partnerregion die Umstrukturierung in einen EVTZ genehmigt. Damit der EVTZ Rechtskraft erlangt, sind noch folgende Schritte notwendig:
Da der EVTZ zum 01.04.2019 rechtswirksam beginnen soll und die Veröffentlichung im belgischen Amtsblatt ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde die Gründungsurkunde am 15. März 2019 in den Räumen des beauftragten Notars unterschrieben.
Zu weiteren Details wird Herr Michael Dejozé, Geschäftsführer der EMR, mündlich berichten.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung bestätigt die Vollmachtserteilung seitens des Verbandsvorstehers an die Geschäftsführerin des Region Aachen Zweckverband zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde „EVTZ-EMR“.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung ist im aktuellen Haushalt sichergestellt.
Anlage/n: Anlage 1_zuTOP 2019-277_Vollmacht Gründung EVTZ
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