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Sachlage: Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz (10. SGBII-Änderungsgesetz) in Kraft. Zielsetzung ist die Nutzung von innovativen Förderinstrumenten um Menschen, die schon sehr lange erwerbslos sind wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Dies soll durch attraktive Lohnkostenzuschüsse erreicht werden, die Arbeitgebern – auch für Teilzeitbeschäftigte – beantragen können. Der Start des Teilhabechancengesetzes hatte auch Auswirkungen auf das Landeprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung, welches in der Region Aachen durch die beiden Projektträger Picco Bella und Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt wird. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit Schreiben vom 30.01.2019 mit, dass „mit in Kraft treten des Teilhabechancengesetzes am 1.1.2019 (..) zentrale Förderbausteine des ESF-kofinanzierten Landeprogramms „Öffentlich geförderte Beschäftigung Nordrhein-Westfalen (ÖGB NRW) Coaching und Qualifizierung nunmehr Gegenstand der gesetzlichen Förderung nach § 16e bzw. 16i SGBII“ sind. Aus kohärenzrechtlichen Gründen sind Zuweisungen in bereits laufende ÖGB-Projekte nun nicht mehr möglich. Damit die Erfahrungen und Erfolgsfaktoren der vergangenen Projektdurchläufe nicht verloren gehen, wurde am 20. Februar 2019 durch die Regionalagentur eine Transferveranstaltung organisiert. Bei diesem Termin haben Vertreterinnen der beiden ÖGB-Projekte die Erkenntnisse aus der Arbeit mit ehemaligen und aktuellen Teilnehmenden mit Vertreterinnen und Vertretern des Jobcenters der Städteregion Aachen sowie der job-com in Düren diskutiert. Das Jobcenter der Städteregion Aachen wird im Rahmen der Sitzung mündlich über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie der Transferveranstaltung berichten.
Eckdaten des Programms: keine
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: Kein zusätzliches Personal erforderlich
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung ist im laufenden Haushalt eingestellt
Anlage/n: Keine
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