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Sachlage: Die EMR hat die vor zwei Jahren geführte Strukturdebatte zur Überführung ihrer bisherigen Rechtsform der „Stichting nach niederländischem Recht“ in ein EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) wieder aufgenommen. Der Prozess der Diskussion zu dieser Umwandlung in den einzelnen Regionen wurde am 8. Juni 2017 mit einem einstimmigen Beschluss des EMR-Vorstandes gestartet. Nach Zustimmung in der Zweckverbandsversammlung am 30. Juni 2017 liegt nun der Entwurf für die „Satzung des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein“ sowie der Entwurf der „Übereinkunft* des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“ vor. In der Verbandsversammlung am 21. September 2018 wurden bereits die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Region Aachen für den Vorstand und die Versammlung gewählt. * Die Übereinkunft legt die Aufgaben des EVTZ, den Zeitraum seines Bestehens und die für seine Auflösung geltenden Bedingungen fest. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Gebiet der Zusammenarbeit, das von den Mitgliedern bestimmt wurde und legt deren Zuständigkeiten fest.
Beschlussempfehlung: Die politischen Fraktionen des Region Aachen Zweckverband entsenden auf Basis des Entwurfes der Übereinkunft zur Umgestaltung der Euregio Maas-Rhein in ein EVTZ und der dazugehörigen Satzung folgende Personen als Vertreter/innen sozialen und Wirtschaftsakteure der Region Aachen in die Versammlung des EMR- EVTZ:
Vertreter der Wirtschaft: Herr Ralf Bruns, Hauptgeschäftsführer VUV Vertreter der sozialen Akteure: Herr Ralf Woelk, Geschäftsführer DGB NRW Süd-West
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen:Keine
Anlage/n: Anlage 1: „Satzung des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein“ Anlage 2: „Übereinkunft des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein“
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