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Vorlage - 2018/243  

 
 
Betreff: Haushalt 2019/2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
07.12.2018 
SI/2018/035 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachlage:

Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für die Genehmigung der Haushaltssatzung. Gemäß § 8 (3) a) der Satzung ist für die Verabschiedung der Haushaltssatzung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

Der Zweckverband ist verpflichtet, seinen Haushalt nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

 

Die Geschäftsführung hat den Entwurf des Haushaltsplans in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 21. September 2018 schriftlich eingebracht. Es erfolgte dort eine mündliche Erläuterung und Begründung durch die Geschäftsführerin.

 

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Beschlussempfehlung:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazu gehörenden Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Die Zweckverbandsversammlung genehmigt den beigefügten Stellenplan 2019/2020.
  3. Die Zweckverbandsversammlung fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung und den Haushaltsentwurf unmittelbar der Bezirksregierung Köln/Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
  4. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die dem Region Aachen Zweckverband übertragenen Aufgaben, die mit der Regionalplanung sowie dem anstehenden Strukturwandel durch das Ende der Braunkohleförderung verbunden sind, auskömmlich finanziert sein müssen. Dies ist mit dem vorliegenden Haushalt teilweise gelungen. Sie weist daraufhin, dass bei sich abzeichnender nicht Auskömmlichkeit der Mittel eine unterjährige Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird. Die Verbandsversammlung erwartet, dass ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. eine vollauskömmliche Finanzierung gewährleistet wird.

 

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Personelle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2019/2020

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2019/2020

 

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Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2018-243_Haushalt 2019-2020 (2164 KB)