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Sachlage: Mit Datum vom 15.10.2015 hat die Geschäftsführung des Zweckverbandes den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte ebenfalls mit Datum vom 15.10.2015. Gem. § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.09.2014 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 und 8 GO und 18 As. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 05.02.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Region Aachen, Zweckverband zum 31.12.2013 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt und wird zusätzlich in der Sitzung als Tischvorlage verteilt. Seitens der Geschäftsführung wird hinsichtlich der Prüfungsanmerkungen ausdrücklich darauf verwiesen, dass in der Gründungsphase des Zweckverbandes die Umstellung der Buchhaltung aus dem bisherigen kameralistischen System des REGIO Aachen e.V. in das System des NKF einschließlich der Entwicklung und Einführung des dafür erforderlichen Buchungssystems (INFOMA newsystem kommunal) bewerkstelligt werden musste, da – anders als im Gründungskonvent beabsichtigt - die Buchhaltung nicht durch eine der Gebietskörperschaften übernommen werden konnte. Dies führte zu den im Lagebericht aber auch im Prüfbericht dargestellten Verzögerungen. Der zuständige Prüfer des RPA der StädteRegion Aachen, Herr Jongen, wird an der Sitzung teilnehmen und steht dort für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung nimmt das Ergebnis - den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses des Region Aachen - Zweckverband - nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 vom 05.02.2016 zur Kenntnis. Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen: Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung des Prüfberichtes vom 05.02.2016 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 50.958,93 € entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung zu 2/3 = 33.972,62 € in die Allgemeine Rücklage und zu 1/3 = 16.986,31€ in die Ausgleichsrücklage eingestellt wird. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Anlage 1 zu 2016/002 – Jahresabschluss 2013
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