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Sachlage: Am 1. Dezember 2017 hat die Verbandsverssammlung dem Entwurf für die „Satzung des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein“ (s. Anlage 1) sowie dem Entwurf der „Übereinkunft des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein“ zugestimmt. Im Jahr 2018 sind nun weitere wichtige Schritte zur Umwandlung der Euregio-Maas-Rhein in ein EVTZ erfolgt. Um die in der Satzung genannten Gremien zu besetzen, sind aus allen fünf Partnerregionen Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, die in den Gremien des EVTZ mitarbeiten und so gemeinsam die Zukunft der Euregio-Maas-Rhein gestalten. So wurde auch der Zweckverband Region Aachen – als deutsche Teilregion der EMR aufgefordert entsprechende Personen zu benennen. Die Einzelheiten zur Zusammensetzung der Gremien sind dem als Anlage beigefügten Organigramm zu entnehmen (s. Anlage 2). Hinweis: Die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter des Region Aachen Zweckverband werden dann zu einer Sitzung zur Vorbereitung der Aufnahme der Arbeit des EVTZ am 12. Dezember 2018 von der EMR eingeladen. Hier ist zu berücksichtigen, dass diese Einladung erst nach der erfolgten Wahl in der Verbandsversammlung am 07. Dezember 2018 offiziell erfolgen wird.
Beschlussempfehlung: Die politischen Fraktionen des Region Aachen - Zweckverband werden auf Basis des Entwurfes der Übereinkunft zur Umgestaltung der Euregio Maas-Rhein in einen EVTZ und der dazugehörigen Satzung bis zur nächsten Verbandsversammlung am 7. Dezember 2018 einen einheitlichen Personalvorschlag zur Besetzung der Organe des EVTZ vorlegen. Hierüber wird dann in der Verbandsversammlung am 7. Dezember 2018 entschieden werden.
Personelle Auswirkungen: ./.
Finanzielle Auswirkungen: ./.
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2018/215: „Satzung des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio-Maas-Rhein
Anlage 2 zur Vorlage 2018/215: Organigramm zur Besetzung der Gremien des EVTZ Euregio Maas-Rhein“
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