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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Zweckverbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung wird hiermit eingebracht. Frau Prof. Dr. Vaeßen wird den vorgelegten Entwurf in der Sitzung erläutern.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Zweckverbandsversammlung am 07. Dezember 2018 vorgesehen.
Beschlussempfehlung: Kenntnisnahme
Personelle Auswirkungen: s. Haushaltssatzung
Finanzielle Auswirkungen: s. Haushaltsssatzung
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2018/214_Haushaltsplanberatung 2019 & 2020 Anlage 2 zur Vorlage 2018/214_Gesamtaufstellung Personal
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