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Sachlage: Mit Datum vom 05.09.2018 hat die Geschäftsführung des Zweckverbandes den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 06.09.2018. Gemäß § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2012 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 13.549,77 € aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 – den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Entsprechend § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Beschlussempfehlung: Kenntnisnahme
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im aktuellen Haushalt eingeplant
Anlage/n: Anlage 1 zur Vorlage 2018/213_Entwurf Jahresabschluss 2017
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