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Vorlage - 2018/208  

 
 
Betreff: Kultur-Koordinationsbüro Region Aachen: RKP-Förderung 2019-2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Kultur, Tourismus, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
07.09.2018 
SI/2018/040 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion zur Kenntnis genommen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Kenntnisnahme
21.09.2018 
SI/2018/034 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachlage:

Das Land NRW unterstützt seit 1997 im Rahmen von „Regionale Kulturpolitik“ die Umsetzung des Förderprogrammes in den Kulturregionen NRW mit der Kofinanzierung der regionalen Kultur-Koordinationsbüros. Seit 2016 geschieht dies mit der Bewilligung von Drei-Jahres-Anträgen. Bis zum 15.09.18 müssen die Förderanträge für den Zeitraum 2019 – 2021 bei den jeweiligen Bezirksregierungen eingereicht werden. Im RKP-Jahresgespräch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, der Bezirksregierung Köln und Frau Prof. Vaeßen und Frau Ladwein am 29. Mai 2018 in Düsseldorf wurden für die Region Aachen auf den Erfahrungswerten und Arbeits-Ergebnissen der letzten drei Jahre aktuelle Bedarfe bezüglich Personalausstattung und Budget für Öffentlichkeitsarbeit für den Zeitraum 2019 – 2021 angemeldet. Das Kulturministerium hat nach hausinternen Abstimmungen am 13.08.18 eine weitere Kofinanzierung der Personalstelle von Frau Ladwein incl. Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von jährlich 48.000 € und die Kofinanzierung der zweiten Stelle in Höhe von jährlich 35.000 € im Rahmen der Förderung „Kultur-Koordinationsbüro Region Aachen 2019-2022“ signalisiert.

Der Förderantrag 2019 – 2021 ist bis zum 15. September 2018 bei der Bezirksregierung vorzulegen.

 

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Beschlussempfehlung:

keine

 

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Personelle Auswirkungen:

1 TVÖD 12/6

1 TVÖD 11/2

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

156.000 €

(mündliche Zusage in Höhe von jährlich 83.000 € Kofinanzierung durch das MKW NRW)

Eigenanteile werden im ZV-Haushalt entsprechend berücksichtigt.

 

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Anlage/n:

keine