Bürgerinformationssystem
Sachlage:
Mit Schreiben vom 06.07.2018 bittet die CDU-Fraktion im Zweckverband Region Aachen um eine regionale Analyse hinsichtlich des Bedarfes an ausgebildeten Hebammen auf den Geburtsstationen in der Region Aachen. Zusätzlich wird um Auskunft darüber gebeten, wie hoch die Anzahl der jährlichen Berufsabschlüsse ist und in wessen Zuständigkeit die Ausbildung grundsätzlich angesiedelt ist. (siehe Anlage 1)
Die FDP-Fraktion im Zweckverband Region hat mit Schreiben vom 07.07.2018 einen Antrag „Hebammenmangel jetzt bekämpfen und Initiative starten zur Beibehaltung der Hebammenausbildung in der Region Aachen ab 2020“ vorgelegt.
Zusätzlich hat sie darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Versorgungssituation seit März 2018 die „Analyse zur Versorgungssituation im Rheinland und in Hamburg 2018“ der AOK vorliege (siehe Anlage 3) mit der auch im Landtag gearbeitet werde.
Außerdem schlägt sie vor, den Schwerpunkt der Diskussion darauf zu richten, aus der Hebammenschule der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen GmbH eine Weiterentwicklung zur akademisierten Ausbildung in Aachen sicher zu stellen, Bundes- und Landesgesundheitsminister darauf aufmerksam zu machen, dass wir ab 2020 – wenn eine vollständige Akademisierung der Ausbildung (nach der EU-Richtlinie 2013/55/EU) bevorsteht – und sich für einen Hochschulstandort in der Region Aachen einsetzen, der möglichst auch die euregionale Zusammenarbeit beinhaltet. Aus Sicht des Bundes ergibt sich durch eine EU-Richtlinie für die Hebammenausbildung die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Ausbildung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von Februar 2018 ist festgehalten, dass die regierenden Bundesparteien die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akademischen Beruf umsetzen werden.
In Bezug auf die von der CDU-Fraktion erbetene Bedarfsanalyse ist auszuführen, dass die vorliegende AOK-Analyse ausschließlich Daten der bei der Kasse Versicherten umfasst. Die Hochschule für Gesundheit in Bochum führt im Auftrag des MAGS derzeit eine Datenerhebung die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen durch. Ergebnis und Ziel der Studie zur geburtshilflichen Versorgung in NRW im Auftrag des MAGS soll sein, die Versorgung von Frauen in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und früher Elternschaft durch Hebammen zu erfassen und darzustellen. Das Ergebnis der Studie liegt nach Auskunft des MAGS im November 2019 vor.
Zur Zahl der jährlichen Berufsabschlüsse und Zuständigkeit der Ausbildung berichtet Jochen Vennekate, Geschäftsführer der der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen GmbH in der Sitzung des Ausschusses am 29.08.2018 ergänzend mündlich – Außerdem erläutert er mögliche Szenarien für die Sicherung und Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Region Aachen unter Einbeziehung der Hebammenschule. Margareta Ritter, Bürgermeisterin der Stadt Monschau, nimmt ebenfalls an der Ausschusssitzung teil und wird mündlich zu dem Thema „Sicherung der Hebammenversorgung“ berichten.
Der Übergang in eine vollakademisierte Hebammenausbildung ist äußerst komplex und mit vielen zu klärenden Fragestellungen verbunden. Den zu gestaltenden Rahmen hat Landesgesundheitsminister Laumann in seiner Vorlage „Informationen zu Geburtshilfe und Hebammenausbildung“ vom 06.03.2018 für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW aufgezeigt (siehe Anlage 4). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch beim Einbezug mehrerer Ausbildungspartner, in Zukunft Hochschulen die Hauptverantwortung übernehmen werden.
Darüber hinaus hat Frau Juliane Walz, Leiterin der Projektgruppe „Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe“ im MAGS vorgeschlagen, ein regionales Forum der Geburtskliniken in der Region Aachen unter Einbezug der Chefärzte und Hebammen zu planen, um die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssituation in den Geburtskliniken zu erörtern. Eine Beteiligung des MAGS wurde angeboten.
Beschlussempfehlung:
Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Entsprechend personeller und sachlicher Inanspruchnahme
Anlage/n: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Zweckverband Region Aachen Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion im Zweckverband Region Aachen Anlage 3: AOK-Report „Analyse zur Versorgungssituation im Rheinland und in Hamburg 2018“ Anlage 4: Landtagsvorlage 17/613 „Informationen zu Geburtshilfe und Hebammenausbildung“
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