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Vorlage - 2018/190  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum Hebammenmangel und zum Ausbildungsstand in der Region Aachen - Antrag der CDU- Fraktion im Zweckverband Region Aachen/Antrag der Fraktion von FDP und UWG im Zweckverband Region Aachen
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit Vorberatung
29.08.2018 
SI/2018/046 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Gesundheit ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
21.09.2018 
SI/2018/034 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 06.07.2018 bittet die CDU-Fraktion im Zweckverband Region Aachen um eine regionale Analyse hinsichtlich des Bedarfes an ausgebildeten Hebammen auf den Geburtsstationen in der Region Aachen. Zusätzlich wird um Auskunft darüber gebeten, wie hoch die Anzahl der jährlichen Berufsabschlüsse ist und in wessen Zuständigkeit die Ausbildung grundsätzlich angesiedelt ist. (siehe Anlage 1)

 

Die FDP-Fraktion im Zweckverband Region hat mit Schreiben vom 07.07.2018 einen Antrag „Hebammenmangel jetzt bekämpfen und Initiative starten zur Beibehaltung der Hebammenausbildung in der Region Aachen ab 2020“ vorgelegt.

 

Zusätzlich hat sie darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Versorgungssituation seit März 2018 die „Analyse zur Versorgungssituation im Rheinland und in Hamburg 2018“ der AOK vorliege (siehe Anlage 3) mit der auch im Landtag gearbeitet werde.

 

Außerdem schlägt sie vor, den Schwerpunkt der Diskussion darauf zu richten, aus der Hebammenschule der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen GmbH eine Weiterentwicklung zur akademisierten Ausbildung in Aachen sicher zu stellen, Bundes- und Landesgesundheitsminister darauf aufmerksam zu machen, dass wir ab 2020 – wenn eine vollständige Akademisierung der Ausbildung (nach der EU-Richtlinie 2013/55/EU) bevorsteht – und sich für einen Hochschulstandort in der Region Aachen einsetzen, der möglichst auch die euregionale Zusammenarbeit beinhaltet. Aus Sicht des Bundes ergibt sich durch eine EU-Richtlinie für die Hebammenausbildung die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Ausbildung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von Februar 2018 ist festgehalten, dass die regierenden Bundesparteien die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akademischen Beruf umsetzen werden.

 

In Bezug auf die von der CDU-Fraktion erbetene Bedarfsanalyse ist auszuführen, dass die vorliegende AOK-Analyse ausschließlich Daten der bei der Kasse Versicherten umfasst. Die Hochschule für Gesundheit in Bochum führt im Auftrag des MAGS derzeit eine Datenerhebung die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen durch. Ergebnis und Ziel der Studie zur geburtshilflichen Versorgung in NRW im Auftrag des MAGS soll sein, die Versorgung von Frauen in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und früher Elternschaft durch Hebammen zu erfassen und darzustellen. Das Ergebnis der Studie liegt nach Auskunft des MAGS im November 2019 vor.

 

Zur Zahl der jährlichen Berufsabschlüsse und Zuständigkeit der Ausbildung berichtet Jochen Vennekate, Geschäftsführer der der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen GmbH in der Sitzung des Ausschusses am 29.08.2018 ergänzend mündlich – Außerdem erläutert er mögliche Szenarien für die Sicherung und Weiterentwicklung des Hochschulstandortes Region Aachen unter Einbeziehung der Hebammenschule. Margareta Ritter, Bürgermeisterin der Stadt Monschau, nimmt ebenfalls an der Ausschusssitzung teil und wird mündlich zu dem Thema „Sicherung der Hebammenversorgung“ berichten.

 

Der Übergang in eine vollakademisierte Hebammenausbildung ist äußerst komplex und mit vielen zu klärenden Fragestellungen verbunden. Den zu gestaltenden Rahmen hat Landesgesundheitsminister Laumann in seiner Vorlage „Informationen zu Geburtshilfe und Hebammenausbildung“ vom 06.03.2018 für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW aufgezeigt (siehe Anlage 4). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch beim Einbezug mehrerer Ausbildungspartner, in Zukunft Hochschulen die Hauptverantwortung übernehmen werden.

 

Darüber hinaus hat Frau Juliane Walz, Leiterin der Projektgruppe „Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe“ im MAGS vorgeschlagen, ein regionales Forum der Geburtskliniken in der Region Aachen unter Einbezug der Chefärzte und Hebammen zu planen, um die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssituation in den Geburtskliniken zu erörtern. Eine Beteiligung des MAGS wurde angeboten.

 

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Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Zweckverbandsversammlung setzt sich für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung mit Hebammen/Geburtshelfern auf dem Gebiet der Region Aachen ein.
  2. Die Zweckverbandsversammlung begrüßt, dass auf Antrag der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen die Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Region von 10 auf 18 Hebammen pro Jahrgang (insgesamt 54 Ausbildungsplätze) mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.05.2018 anerkannt wurde.
  3. Der Zweckverband wirkt auf die Landes- und Bundesseite ein, damit in der Region Aachen auch ab 2020 ein akademischer Ausbildungsstandort besteht, der entsprechende Studiengänge anbietet und fordert von Land und Bund Lösungen, die eine Integration des bestehenden Lehrpersonals an den Hebammenschulen in die hochschulische Ausbildung ermöglichen und für dieses Lehrpersonale Angebote zur akademischen Qualifizierung erarbeiten.
  4. Der  Zweckverband richtet einen „Runden Tisch Geburtshilfe“ ein, um Anregungen und Lösungsansätze in einer abgestimmten Position mit den betroffenen Kliniken der Region zu erarbeiten und die Ergebnisse zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorschlag des MAGS, ein regionales Forum der Geburtskliniken in der Region Aachen durchzuführen, wird in diesem Rahmen aufgegriffen.

 

Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.

 

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Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend personeller und sachlicher Inanspruchnahme

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Zweckverband Region Aachen

Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion im Zweckverband Region Aachen

Anlage 3: AOK-Report „Analyse zur Versorgungssituation im Rheinland und in Hamburg 2018“

Anlage 4: Landtagsvorlage 17/613 „Informationen zu Geburtshilfe und Hebammenausbildung“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2018-190_Antrag der CDU-Fraktion im Zweckverband Region Aachen (47 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2018-190_Antrag der FDP-Fraktion im Zweckverband Region Aachen (482 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 2018-190_AOK-Report „Analyse zur Versorgungssituation im Rheinland und in Hamburg 2018“ (5319 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zur Vorlage 2018-190_Landtagsvorlage 17613 „Informationen zu Geburtshilfe und Hebammenausbildung“ (403 KB)