Bürgerinformationssystem
Sachlage: Bei den Vorarbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurde festgestellt, dass die Überschüsse vom GIP bislang nicht korrekt nach den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) abgebildet wurden. Bei dem erstellten Jahresabschluss des GIP wurden in den Jahren 2013-2017 die folgenden Jahresüberschüsse erzielt, die auf das Folgejahr zu übertragen gewesen wären:
Jährlich erzielte Überschüsse des Grenzinfopunktes:
Die rechnerische Richtigkeit der zu übertragenden Mittel wurde von der StädteRegion Aachen, Amt A 14 Prüfung und Beratung, örtliche Rechnungsprüfung, Herrn Rolf Jongen, bestätigt. Die Überschüsse sind nicht zu addieren, sondern es ist hier der fortgeschriebene Bestand ausgewiesen.
Ausgleich des Jahresdefizits 2017 des Zweckverbandes Die Bezirksregierung Köln hat in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht gegen die im Folgenden dargestellte Vorgehensweise keine Bedenken. Innerhalb der Region Aachen wurde im Rahmen eines Gespräches mit Vertreterinnen und Vertretern der Kämmereien aller Gebietskörperschaften mehrheitlich das im Folgenden näher erläuterte Vorgehen befürwortet.
Der Jahresüberschuss des GIP in Höhe im Jahr 2017 € führt zu einem Jahresfehlbetrag des Zweckverbandes in Höhe von 203.815,86 €. Diese Mittel sind in den Haushalt des Region Aachen Zweckverband zur Deckung von regulär entstandenen Personalkosten geflossen.
Da der Zweckverband keine verwendbaren Reserven im Eigenkapital hat, besteht nur die Möglichkeit den Ausgleich des ansonsten entstehenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 203.815,86 € durch die Verbandsmitglieder bereitzustellen. Sofern die Verbandsmitglieder den Ausgleich anerkennen, würde der Zweckverband entsprechende Forderungen und Erträge im Jahresabschluss 2017 erfassen, um den notwendigen Haushaltsausgleich zu erzielen. Für die Gebietskörperschaften ergeben sich quotal folgende Anteile am Gesamtbetrag von 203.815,86 €:
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung „Region Aachen“ beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Gebietskörperschaften, den Jahresfehlbetrag 2017 von 203.815,86 € durch den Abschluss einer Forderungsvereinbarung mit einen quotalen Anteil der fünf Gebietskörperschaften zu decken.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: s. Angaben unter „Sachlage“
Anlage/n: keine
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