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Sachlage: In den Jahren 2013 bis 2017 hat die Landesplanung NRW in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Verbände und der Landesministerien einen Landesentwicklungsplan erarbeitet, der gemäß Landesverfassung am 8. Februar 2017 in Kraft getreten ist. Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einzuleiten. Im Jahr 2018 wird das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde die vorgeschriebenen Schritte für dieses Verfahren einleiten. Dr. Alexandra Renz aus dem Referat für Landesentwicklung, Flächenvorsorge, Energiewende und Rohstoffe des Wirtschaftsministeriums stellt die geplanten Änderungen und das vereinbarte Verfahren vor.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: 1
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