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Sachlage: Im Rahmen der Reform der regionale Institutionen AGIT / REGIO Aachen e.V. und der Gründung des Region Aachen –Zweckverband, wurden im Jahre 2012 nicht nur inhaltliche sondern auch finanztechnisch relevante Regelungen hinsichtlich der Neuaufstellung von AGIT mbH und Region Aachen - Zweckverband getroffen. Dabei wurde vereinbart, dass Aufgaben aus der AGIT an den Region Aachen - Zweckverband übertragen werden und – in der logischen Konsequenz dieser Entscheidung – die dafür erforderlichen Finanzmittel den Aufgaben von der AGIT an den Region Aachen - Zweckverband folgen. Des Weiteren wurde im konkreten Fall von Herrn Schirowski festgelegt, dass mit dem Wechsel der Person von AGIT zu Region Aachen - Zweckverband und der mit der Person verbundenen Übertragung der Aufgaben „Ziel 2 Förderberatung“ und „Regionalentwicklung“ pauschal ein Kostenansatz von 100.000 Euro von der AGIT an Region Aachen - Zweckverband übergehen sollten. Damit eröffnete sich für den Zweckverband eine Problematik, die zuvor im Rahmen der Strukturreform so nicht abzusehen gewesen war: Nach welchem Verteilschlüssel sollten die 100.000 Euro auf die (kommunalen) Gesellschafter der AGIT bzw. die Verbandsmitglieder des Zweckverbands aufgeteilt werden? Seitens der Verwaltung wurde entsprechend der durch den Nichtabruf des entsprechenden Gesellschafterbeitrags durch die AGIT bei deren Gesellschaftern eingetretene Entlastung diese 100.000 € nach dem Verteilungsschlüssel der Gesellschafteranteile bei der AGIT bei den Gesellschaftern des Zweckverbandes abgerufen.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung beschließt die in der Gründungsphase des Region Aachen - Zweckverbands vorgesehene Übertragung der Gesellschafteranteil der AGIT in die Umlage des Region Aachen - Zweckverband ab dem Haushalt 2016 zu überführen und bittet die Geschäftsstelle dies zu berücksichtigen. Für die Jahre 2013 – 2015 wird der Betrag entsprechend der Gesellschafteranteile der Gebietskörperschaften an der AGIT erhoben.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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