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Sachlage: Die EMR hat die vor zwei Jahren geführte Strukturdebatte zur Überführung ihrer bisherigen Rechtsform der „Stichting nach niederländischem Recht“ in einen EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) wieder aufgenommen. Der Prozess der Diskussion zu dieser Umwandlung in den einzelnen Regionen wurde am 8. Juni 2017 mit einem einstimmigen Beschluss des EMR-Vorstandes gestartet. Nach Zustimmung in der Zweckverbandsversammlung am 30. Juni 2017 liegt nun der Entwurf für die „Satzung des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“ sowie der Entwurf der „Übereinkunft* des europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“ vor.
* Die Übereinkunft legt die Aufgaben des EVTZ, den Zeitraum seines Bestehens und die für seine Auflösung geltenden Bedingungen fest. Sie bezieht sich ausschließlich auf das Gebiet der Zusammenarbeit, das von den Mitgliedern bestimmt wurde und legt deren Zuständigkeiten fest.
Die vorliegenden Texte der Satzung und der Übereinkunft wurden auf Basis der Entscheidung des Vorstandes der EMR am 23.11.2017 erstellt. Aufgrund der noch zu berücksichtigenden redaktionellen Änderungen der übrigen Partnerregionen wird die endgültige Fassung, übersetzt in drei Sprachen, im Laufe des Dezembers fertiggestellt werden.
Frau Koloniaris wird in der Sitzung mündlich zu diesem Tagesordnungspunkt berichten.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung stimmt dem vorliegenden Satzungsentwurf und dem Entwurf der Übereinkunft zur Umgestaltung der Euregio Maas-Rhein in einen EVTZ , vorbehaltlich der Zustimmung der Gebietskörperschaften, zu. Um eine zügige Weiterführung des Umsetzungsprozesses zu gewährleisten, werden die Gebietskörperschaften gebeten, ihre entsprechenden Stellungnahmen bis zum 28. Februar 2018 an die Geschäftsstelle des Region Aachen - Zweckverband zu übermitteln*.
*Da die Vorstandssitzung der Euregio Maas-Rhein am 23.11.2017 stattfindet, können die Anlagen zu dieser Vorlage erst am Freitag zur Verfügung gestellt werden.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 2
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